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Versicherungsrecht

Fahrradsturz kein Unfall

Versicherungsrecht: Fahrradsturz kein Unfall?

Wir vertraten eine Witwe, deren Mann bei einem Fahrradsturz zu Tode gekommen war. Die Unfallversicherung zahlte nicht, da nach ihrer Ansicht nicht bewiesen sei, dass der Ehemann nicht kurz vor dem Sturz bereits plötzlich verstorben war.

Obwohl sich der Richter des Landgerichts in den vorgeschalteten Einigungsgesprächen  noch der Meinung der Versicherung anschloss und zu einer Rücknahme der Klage riet, konnten wir letztlich ein Urteil erreichen, das die Versicherung zur Zahlung verurteilte. Die Versicherung muss gegebenenfalls beweisen, dass der Tod nicht durch den Sturz, sondern bereits kurz davor eingetreten ist.

[Landgericht Nürnberg 2 O 2998/04]