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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bearbeitet bei uns Rechtsanwalt Tim Hermann. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 17 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Zum Arbeitsrecht gehören unter anderem folgende Schwerpunkte: Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Probleme in laufenden Arbeitsverhältnissen (insbesondere in Bezug auf Urlaub, Krankheit, Zeugnis, Wettbewerbsverbote, Schadensersatzansprüche), Unterstützung bei Betriebsübergängen, Unterstützung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere Kündigungsschutzprozesse und Ausverhandeln von Aufhebungsverträgen), Angreifen von unzulässigen Befristungen, Durchsetzen von Ansprüchen auf Reduzierung und/oder Aufstockung von Arbeitszeit.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist die Vertretung unserer Mandanten in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten (vgl. hierzu auch Link: Leitfaden zum Kündigungsschutzprozess). Oft gelingt es auch eine Kündigung zu vermeiden und stattdessen einen Aufhebungsvertrag mit möglichst hoher Abfindungszahlung zu erwirken. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechtes haben wir Mandanten bereits gegenüber nahezu allen großen Arbeitgebern der Region außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Zu den Verfahrensgegnern gehörten dabei u.a. die folgenden Unternehmen:

  • Siemens
  • adidas
  • Schaeffler
  • Framatome
  • FAU Erlangen-Nürnberg
  • Playmobil
  • Uniklinikum Erlangen
  • Raiffeisenbank
  • Feser-Biemann
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Diakonie
  • Der Beck
  • Interflex
  • Stadt Erlangen
  • Stadt Nürnberg
  • und viele mehr

Wir vertreten jedoch auch einige mittelständige Unternehmen und kennen daher auch die andere Seite der Medaille.

Profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz. Jeder Arbeitgeber „tickt“ anders. Insbesondere Verhandlungen über Aufhebungsverträge sollten nicht schablonenhaft geführt, sondern individuell auf den „Gegenseite“ angepasst werden. Oft ist die Androhung einer Arbeitgeber-Kündigung oder ein Vorschlag des Arbeitgebers der Auftakt für entsprechende Verhandlungen. Wir ergreifen für unsere Mandanten aber auch proaktiv die Initiative für das Ausverhandeln eines Aufhebungsvertrages. Generell gilt: Unterschreiben Sie niemals ohne vorherige rechtliche Prüfung und Beratung eine von Ihrem Arbeitgeber vorgelegte Aufhebungsvereinbarung. Erst Recht nicht, wenn von Arbeitgeberseite diesbezüglich Druck/Zeitdruck aufgebaut wird. Entgegen der landläufigen Meinung haben Sie diesbezüglich kein 14tägiges Widerrufsrecht. Mit Unterschrift wird der Vertrag wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet.