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Arbeitsrecht

Mandant erhält 200.000,- €

Arbeitsrecht: Für Geschäftsführer bei Aufhebung des Arbeitsvertrages eine Abfindung von 200.000,- € ausverhandelt.

 

Wir wurden für den Geschäftsführer einer GmbH beauftragt, die einvernehmliche Trennung des Mandanten von seinem Unternehmen abzuwickeln. Mit der vom Arbeitgeber beauftragten Anwaltskanzlei konnte über den Zeitraum von einem Monat eine sehr akzeptable Lösung ausverhandelt werden. Im März 2017 wurde dann ein Aufhebungsvertrag geschlossen, welcher unserem Mandanten einen Abfindung in Höhe von 200.000,- € und weitere Bezüge/Zahlungen in Höhe von ca. 100.000,- € sicherte. Auf diese Weise konnte auch ein nervenaufreibender „Rosenkrieg“ vor den Arbeitsgerichten vermieden werden und unser Mandant kann sich nun in aller Ruhe beruflich neu orientieren.