Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an: 09131 88030

Willkommen in unserer Kanzlei in Erlangen

Die Kanzlei Hering & Hermann ist eine Erlanger Anwalts- und Fachanwaltskanzlei mit drei Anwälten, die insbesondere in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Mediation spezialisiert ist.

Mit Freude am Beruf vertreten und beraten wir unsere Mandanten individuell und kompetent. Dies sowohl außergerichtlich, als auch in gerichtlichen Verfahren.

Rechtsgebiete

Wir vertreten und beraten Sie in folgenden Bereichen:

Sie sind nicht sicher, ob Ihr Fall in eines der von uns vertretenen Rechtsgebiete fällt?
Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen ihnen gern!

Unsere Fälle

Verschaffen Sie sich einen Überblick und lesen ausgewählte Fälle zu den von uns vertretenen Rechtsgebieten.

Aktuelles

25.01.2024

Bequeme Sofortzahlung in der Kanzlei möglich

Es kann besonders im Familienrecht gute Gründe dafür geben, dass unsere Mandanten keine Übersendung einer Anwaltsrechnung per Post oder e-Mail möchten. Daher bieten wir unseren Mandanten ab 2024 die Möglichkeit auf Wunsch unmittelbar nach dem Beratungstermin bequem die Beratung/anwaltliche Tätigkeit sofort per EC-Karte zu zahlen. Selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechende Rechnung mit Zahlungsbeleg.

05.09.2023

RAin Cronenberg erwibt Qualifikation zum Verfahrensbeistand

Unsere RAin Corinna Cronenberg hat die Weiterbildung zum Verfahrensbeistand erfolgreich absolviert und kann nun von den Amtsgerichten in der Region in familienrechtlichen Verfahren als Interessenvertreterin von Kindern bestellt werden. Ein Verfahrensbeistand stellt die Interessen der Kinder zunächst durch Gespräche mit den betroffenen Kindern und deren Eltern fest und hilft dann im gerichtlichen Verfahren bei der Durchsetzung dieser Interessen. Neben juristischen Fähigkeiten ist dabei natülich auch eine besonderes psychologisches und pädagogisches Gespür erforderlich.

23.02.2023

Urlaubsanspruch verfällt nicht mehr automatisch in Folgejahr

Der EuGH hatte im September 2022 entschieden, dass die Deutsche Regelung, nach welcher der Urlaub des Vorjahres mit Ablauf des 31.03. des Folgejahres ersatzlos verfällt, gegen Europarecht verstößt. Selbst eine Verjährung innerhalb der dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfriston dürfe nicht ohne weiteres eintreten. Diese Entscheidung des EuGH setzte das Bundesarbeitsgericht dann erwartungsgemäß in zwei Urteilen aus Dezember 2022 um. Diese Rechtsprechung wird seither durch neue Urteile nun weiter konkretisiert. Wir helfen Mandanten/Arbeitnehmern vermeintlich verfallene Urlaubsansprüche doch noch durchzusetzen. Andererseits beraten wir auch Arbeitgeber, wie sie verhindern können, dass die Mitarbeiter nicht noch nach vielen Jahren Alturlaubsansprüche geltend machen können.

Unsere Referenzen

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Die sehr kompetente Art, individuelle Herangehensweise, konstruktiven und fairen Lösungsvorschläge und Fingerspitzengefühl von RA Hering führten schnell zu einer Einigung.

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„Ich wurde von der Kanzlei 3 Jahre lang in einer schwierigen Erbangelegenheit unterstützt […] Absolut kompetent, sehr nett.“

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„Ich war super zufrieden in dieser Kanzlei. Sehr nett, sehr kompetent. Habe mich gut aufgehoben gefühlt und natürlich auch super vertreten. Kommunikation war herausragend, sowohl telefonisch wie auch per Mail.“

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„Alles sprach gegen mich, jedoch wurden hier alle Register gezogen um meine Unschuld zu beweisen. Auch wurden Recherchen unternommen, um bundesweite Gerichtssprüche zu finden […]. Letztendlich wurde ich frei gesprochen.“

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„Die Rechtsanwaltskanzlei hat mich erfolgreich und umsichtig in einer Rechtsangelegenheit gegenüber einem großen deutschen Elektrokonzern vertreten. Insbesondere die engagierte Tätigkeit von Herrn RA Tim Herman ist für mich hier herauszustellen. Gerne bin ich bereit, hierüber eine Referenz zu geben."

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„Ich war super zufrieden in dieser Kanzlei. Sehr nett, sehr kompetent. Habe mich gut aufgehoben gefühlt und natürlich auch super vertreten. Kommunikation war herausragend, sowohl telefonisch wie auch per Mail.“

Kontakt

Christin Ciompila

Kanzlei Hering & Hermann

Kontaktieren Sie unser Sekretariat
und vereinbaren Sie einen Termin:

09131 88030 (fon) 09131 880315 (fax) info@kanzlei-hering.de

Wir informieren Sie gerne vorab über die bei einer Beauftragung entstehenden Kosten.

Hier finden Sie uns

Unsere Kanzlei befindet sich im Zentrum von Erlangen, auf dem ehemaligen Gelände der Firma Gossen.
Sie finden uns im roten Backsteingebäude, welches sich zwischen dem Landratsamt Erlangen-Höchstadt und den Erlanger Höfen befindet.

Für Ihren Kanzleibesuch stehen Parkplätze hinter unserem Bürogebäude zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt über die Güterbahnhofstraße. Sprechen Sie uns an und wir befreien Sie für die Dauer Ihres Besuchs von den Parkgebühren.

We also serve English-speaking clients.

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