Eine einvernehmliche Scheidung ist der unkomplizierteste und effizienteste Weg, eine Trennung rechtlich zu gestalten. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.
Sie möchten Ihre Ehe ohne Streit und mit möglichst wenig Aufwand beenden?
Sie und Ihr Partner sind sich bereits einig, dass die Ehe geschieden werden soll? Wenn zwischen Ihnen kein Konflikt mehr besteht und Sie die Scheidung zügig abwickeln möchten, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung – auch bekannt als Scheidung auf gemeinsames Begehren.
Typisch für diese Form der Trennung ist der gemeinsame Wunsch beider Ehepartner, die Ehe aufzulösen. Ein vollständiges Einvernehmen über alle Details ist dafür nicht erforderlich, da zentrale Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder das Sorge- und Umgangsrecht bereits vor dem Scheidungsantrag geklärt werden müssen.
Die einvernehmliche Scheidung bietet viele Vorteile:
Sie ist schneller, kostengünstiger und nervenschonender als eine streitige oder gar eine Härtefallscheidung. Vor allem, wenn Kinder betroffen sind, lassen sich wichtige Regelungen frühzeitig in Ruhe treffen. Zudem genügt es, wenn nur ein Anwalt den Scheidungsantrag stellt – die Kosten für einen zweiten entfallen. Auch ein langwieriges Gerichtsverfahren wird dadurch vermieden.
Wenn Sie und Ihr Partner nach einem erfahrenen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung suchen, nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich kompetent beraten.
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Unter allen Scheidungsarten ist die einvernehmliche Scheidung die kostengünstigste Option, da in der Regel nur ein Anwalt beauftragt werden muss. Die Höhe der Kosten wird gesetzlich im Gerichtskostengesetz (GKG) und im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.
Die Berechnung orientiert sich am sogenannten Verfahrenswert. Dieser ergibt sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mit drei Monaten. In bestimmten Fällen wird zusätzlich ein Versorgungsausgleich berücksichtigt, der den Verfahrenswert um 10 % erhöhen kann.
Verfügen die Ehepartner über kein regelmäßiges Einkommen, wird zur Berechnung ein Quartalsdurchschnitt herangezogen. Sollte einer der Ehegatten die Kosten nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Diese wird gewährt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller bedürftig ist und das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten hat.
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Sie und Ihr Partner streiten sich noch über wichtige Scheidungsfolgen? Gemeinsam erstellen wir Ihren Scheidungsantrag, damit die Scheidung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen abläuft.
Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung
Neben der gemeinsamen Entscheidung, die Ehe zu beenden, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung vor.
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Die Ehe gilt als gescheitert.
Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, und eine Wiederherstellung ist nicht zu erwarten. -
Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
Dieses sogenannte Trennungsjahr ist gesetzlich vorgeschrieben und soll verhindern, dass überstürzte Entscheidungen getroffen werden.Wenn Sie während dieser Zeit noch in derselben Wohnung leben, empfiehlt es sich, den Trennungszeitpunkt schriftlich festzuhalten und von beiden zu unterschreiben. Dieses Dokument kann vor dem Familiengericht als Nachweis dienen. Auch Zeugenaussagen von Freunden oder Verwandten können die Trennung belegen.
Leben Sie bereits in getrennten Wohnungen, gelten Mietvertrag oder Meldebescheinigung als Beweis. -
Einvernehmlichkeit über die Scheidungsfolgen.
Damit das Verfahren reibungslos verläuft, sollten Sie sich vorab über zentrale Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht einigen. Fällt eine Einigung schwer, kann eine Mediation helfen, gemeinsame Lösungen zu finden.
Ein erfahrener Scheidungsanwalt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und unterstützt Sie dabei, mögliche Unstimmigkeiten außergerichtlich zu klären.
Damit Ihre Scheidung schnell und reibungslos abläuft, vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!
Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung
Wenn Sie und Ihr Partner sich auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben, ist der schwierigste Schritt bereits getan – die Entscheidung, die Ehe zu beenden. Im nächsten Schritt suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt für Familien- und Scheidungsrecht, der Sie umfassend berät und den gesamten Ablauf koordiniert.
Nach einem ersten Beratungsgespräch, in dem Ihre Ziele, Wünsche und rechtlichen Möglichkeiten besprochen werden, erteilt einer der Ehepartner dem Anwalt das Mandat. Damit ist der Anwalt beauftragt, den Scheidungsantrag beim Familiengericht vorzubereiten und einzureichen.
Vor der Antragstellung sollten alle Scheidungsfolgen im Einvernehmen geregelt werden. Dabei geht es insbesondere um folgende Punkte:
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Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
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Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
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Wie werden gemeinsame Schulden oder Kredite geregelt?
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Bei wem leben die Kinder, und wie wird das Umgangsrecht gestaltet?
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Wer trägt künftig die Kosten für die Kinder (z. B. Kleidung, Schule, Freizeit)?
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Bestehen Unterhaltsansprüche, und wie werden diese festgelegt?
Sobald der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht wurde, prüft das Familiengericht die Unterlagen und setzt einen Gerichtstermin fest, zu dem beide Ehepartner persönlich erscheinen müssen. In diesem Termin wird die Scheidung mündlich erörtert – dies ist zugleich die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen.
Nach der Anhörung erklärt das Gericht die Ehe für geschieden. Die Entscheidung ist zunächst nicht rechtskräftig – sie wird es erst, wenn keine der Parteien innerhalb der gesetzlichen Frist Beschwerde einlegt.
Damit ist die einvernehmliche Scheidung abgeschlossen – schnell, transparent und mit deutlich weniger Aufwand als bei einer streitigen Trennung.
Wir kümmern uns um Ihr Scheidung
Falls Sie noch auf der Suche nach einem kompetenten und erfahrenen Anwalt für Ihre Scheidung sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir begleiten Sie nicht nur juristisch auf höchstem Niveau, sondern auch menschlich mit Verständnis und Einfühlungsvermögen.
Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung in der Regel mit weniger Konflikten und geringeren Kosten verbunden ist, bleibt sie dennoch ein bedeutender Schritt im Leben. Neben emotionalen Belastungen wie Wut, Trauer oder Unsicherheit stellt eine Scheidung häufig auch eine finanzielle Herausforderung dar. Zudem müssen viele rechtliche Fragen geklärt werden, die entscheidenden Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben können.
Gerade die Folgen einer Scheidung sind für juristische Laien oft schwer zu überblicken oder richtig einzuschätzen. Deshalb ist eine objektive und fachkundige Beratung unerlässlich – sie hilft, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären und die tatsächlichen Scheidungskosten transparent zu berechnen.
Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass Sie vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten sein müssen. Mit uns an Ihrer Seite wissen Sie, dass Ihre Interessen kompetent und verlässlich vertreten werden.
Sie und Ihr Partner haben sich bereits für eine einvernehmliche Scheidung entschieden?
Dann sorgen wir dafür, dass das Verfahren schnell, fair und kosteneffizient abläuft.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt stets vom individuellen Einzelfall ab. In der Regel dauert das Verfahren inklusive Versorgungsausgleich etwa 4 bis 6 Monate. Wird auf den Versorgungsausgleich verzichtet, kann die Scheidung bereits nach 1 bis 3 Monaten abgeschlossen sein.
Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Eine pauschale Angabe ist nicht möglich, da sich die Kosten nach dem Verfahrenswert und der rechtlichen Situation der Ehepartner richten. Im bundesweiten Durchschnitt liegen die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung bei etwa 2.000 Euro.
Wie berechnet sich der Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert ergibt sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mit drei Monaten. In manchen Fällen wird zusätzlich ein Versorgungsausgleich von 10 % des ermittelten Wertes hinzugerechnet. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Da die Rentenanwartschaften der Ehepartner während der Ehezeit oft unterschiedlich hoch sind, sorgt der Versorgungsausgleich für einen Ausgleich dieser Differenzen. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanrechte halbiert und zu je 50 % auf beide Partner verteilt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Verfahrenskostenhilfe (VKH)?
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Scheidungskosten selbst zu tragen, können Sie Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe) beantragen. Dafür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
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Bedürftigkeit – Sie können die Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen zahlen.
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Erfolgsaussicht – Das Verfahren darf nicht aussichtslos sein.
Wann gilt man als bedürftig?
Als bedürftig gilt, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. In diesem Fall kann Unterhalt beansprucht werden. Allerdings besteht die Pflicht, eine angemessene Erwerbstätigkeit aufzunehmen, die den eigenen Fähigkeiten, der Ausbildung, dem Alter und der Gesundheit entspricht.
Wann gilt man als leistungsfähig?
Leistungsfähig ist, wer Unterhalt zahlen kann, ohne den eigenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei bleibt dem Zahlenden stets ein sogenannter Selbstbehalt.
Nach der Düsseldorfer Tabelle beträgt dieser aktuell:
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1.280 € für Erwerbstätige
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1.180 € für Nichterwerbstätige
Was besagt die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Leitlinie zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Sie basiert auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder und wird regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.
Wer muss nach der Scheidung Unterhalt zahlen?
Das Elternteil, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind nicht lebt, ist gesetzlich zum Barunterhalt verpflichtet. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.
Wann steht einem Ehegatten Trennungsunterhalt zu?
Kann ein Ehegatte seinen Lebensunterhalt nach der Trennung nicht selbst bestreiten, während der andere ausreichend verdient, besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser gilt für die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung. Der Anspruch muss schriftlich geltend gemacht werden, wobei das volle Einkommen des Ehepartners offenzulegen ist.