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Familienrecht

Rechtsanwalt bei Ehevertrag

Ein Ehevertrag sorgt für finanzielle Sicherheit, beugt Konflikten vor und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig. Unsere erfahrenen Anwälte im Familienrecht unterstützen Sie bei der individuellen Ausarbeitung Ihres Vertrags, prüfen vorhandene Vereinbarungen und vertreten Ihre Interessen konsequent.

Ehevertrag – Sicherheit, Klarheit und Vermögensschutz für Ihre Ehe

Ein Ehevertrag schafft Transparenz und Rechtssicherheit – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung. Er bewahrt Sie vor finanziellen Risiken, beugt Konflikten vor und sorgt für faire Regelungen. Unsere Anwälte im Familienrecht unterstützen Sie bei der individuellen Gestaltung, prüfen bestehende Vereinbarungen und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

Ein Ehevertrag kann unter anderem Bestimmungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten. Besonders für Unternehmer und Selbstständige ist er ein wichtiger Schutz, um das Betriebsvermögen im Fall einer Scheidung zu sichern. Im Streitfall prüfen wir für Sie, ob eine ehevertragliche Regelung wirksam und ausgewogen ist – und ob gegebenenfalls eine Anfechtung infrage kommt.

Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und wo rechtliche Grenzen verlaufen, erläutern wir Ihnen in einer persönlichen Beratung. Vertrauen Sie auf die Erfahrung unserer Anwälte für Familienrecht – und schaffen Sie klare Verhältnisse für eine stabile und sorgenfreie Zukunft.

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist – Absicherung vor finanziellen Risiken und Konflikten

Ein Ehevertrag sorgt für klare rechtliche Verhältnisse und schützt beide Ehepartner vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen im Falle einer Trennung oder Scheidung.

Wichtige Gründe für den Abschluss eines Ehevertrags:

Vermeidung der Zerschlagung von Vermögenswerten:
Ohne vertragliche Regelung gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsfall kann der Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte verkauft werden müssen, um Ausgleichsansprüche zu erfüllen. Ein Ehevertrag schafft hier rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit.

Individuelle Gestaltung des Versorgungsausgleichs:
Während der Ehe erworbene Renten- und Vorsorgeansprüche werden bei einer Scheidung grundsätzlich aufgeteilt. Ein Ehevertrag ermöglicht es, diese Regelung partnerschaftlich und vorausschauend zu gestalten – im Sinne beider Ehegatten.

Transparenz und Fairness bei Unterhaltsregelungen:
Nach einer Trennung kann ein Ehepartner Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Ohne klare Vereinbarung drohen finanzielle Ungleichgewichte. Durch einen Ehevertrag lassen sich Höhe, Dauer und Bedingungen des Unterhalts transparent und fair festlegen.

Ehevertrag als Instrument der Steueroptimierung:
Neben rechtlicher Absicherung kann ein Ehevertrag auch steuerliche Vorteile bieten – insbesondere bei der Vermögensübertragung. Ein zeitweiser Wechsel in die Gütertrennung ermöglicht es, den Zugewinnausgleich steuerfrei zu gestalten und Schenkungsteuer-Freibeträge zu schonen. So lässt sich Vermögen innerhalb der Ehe gezielt und steueroptimiert übertragen.

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Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten für Familienrecht beraten – wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen zuverlässig schützen.

Rechtsanwalt oder Notar? So gestalten Sie einen rechtssicheren Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann vor der Eheschließung, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Damit er rechtswirksam ist, muss er notariell beurkundet werden – beide Ehepartner müssen dabei persönlich anwesend sein. Die Aufgabe des Notars besteht in der neutralen Beurkundung und der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Vertragsinhalts.

Warum Sie bei einem Ehevertrag nicht auf anwaltliche Beratung verzichten sollten:
Ein Notar wahrt Neutralität – er vertritt keine Seite. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht hingegen handelt ausschließlich in Ihrem Interesse, entwickelt eine individuelle Vertragsstrategie und sorgt dafür, dass Ihre Rechte bestmöglich durchgesetzt werden. Zudem berücksichtigt ein Anwalt auch steuerliche und wirtschaftliche Aspekte, insbesondere wenn Änderungen am Güterstand oder an Versorgungsregelungen vorgenommen werden.

Wann Sie einen Anwalt für Ihren Ehevertrag hinzuziehen sollten:

  • Ihr Ehepartner hat bereits anwaltliche Unterstützung – eine eigene Beratung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
  • Sie möchten Ihr Vermögen oder Ihr Unternehmen im Scheidungsfall absichern.
  • Ihr Partner strebt Regelungen an, die zu Ihren finanziellen Lasten gehen könnten.
  • Sie wünschen eine steuerlich vorteilhafte Vertragsgestaltung bei Änderungen des Güterstands.

Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die optimale Lösung zu entwickeln. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – und sichern Sie Ihre rechtliche und finanzielle Zukunft mit einem individuell gestalteten Ehevertrag.

Was regelt ein Ehevertrag? – Zentrale Inhalte für eine rechtssichere Vereinbarung

Ein Ehevertrag legt die rechtlichen und finanziellen Grundlagen einer Ehe fest – sowohl für die gemeinsame Zeit als auch für den Fall einer Trennung. Er schafft Klarheit, schützt Vermögenswerte und kann zugleich steuerliche Vorteile bieten.

Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?
Ein wesentlicher Bestandteil des Ehevertrags ist die Wahl des Güterstands. Standardmäßig gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft, bei der das während der Ehe erworbene Vermögen im Scheidungsfall ausgeglichen wird. Ehepartner können jedoch vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.
Die Entscheidung für den passenden Güterstand beeinflusst nicht nur den Vermögensschutz, sondern auch steuerliche und erbrechtliche Aspekte. Eine individuelle Gestaltung bietet mehr Sicherheit und Planbarkeit.

Versorgungsausgleich: Gerechte Aufteilung der Altersvorsorge
Im Falle einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche grundsätzlich durch den Versorgungsausgleich geteilt. Durch einen Ehevertrag lässt sich dieser anpassen oder teilweise ausschließen, um eine faire Lösung für beide Partner zu finden.
Da ein vollständiger Verzicht unter bestimmten Umständen später unwirksam werden kann, sollten mögliche Szenarien sorgfältig geprüft und klar geregelt werden.

Unterhaltsregelung: Klare Vereinbarungen im Scheidungsfall
Ein Ehevertrag kann die Höhe, Dauer und Bedingungen des nachehelichen Unterhalts festlegen – und damit spätere Konflikte vermeiden.
Typische Unterhaltsarten, die vertraglich geregelt werden können, sind:

  • Betreuungsunterhalt bei gemeinsamen Kindern
  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
  • Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Aufstockungsunterhalt bei Einkommensunterschieden
  • Ausbildungs- oder Fortbildungsunterhalt
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

So lassen sich finanzielle Verpflichtungen im Voraus transparent und fair gestalten.

Vermögensverwaltung: Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?
Ehepartner können bestimmen, dass das Vermögen eines Ehegatten vom anderen verwaltet wird. Solche Regelungen können ins Güterrechtsregister eingetragen werden, um rechtliche Verbindlichkeit zu schaffen.
Auch bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft gelten bestimmte Verfügungsbeschränkungen – etwa, dass ein Ehepartner nicht ohne Zustimmung über sein gesamtes Vermögen verfügen darf.

Rechtswahl: Internationale Vereinbarungen im Ehevertrag
Bei binationalen Ehen kann im Vertrag festgelegt werden, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung gilt und welcher Gerichtsstand zuständig ist.
Diese Regelung ist besonders relevant, wenn die Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze haben. Aufgrund der Komplexität internationaler Vorschriften empfiehlt sich hier die Unterstützung eines international erfahrenen Anwalts für Familienrecht.

Ehevertrag für jede Lebenssituation – Individuelle Lösungen für unterschiedliche Lebens- und Vermögensverhältnisse

Ein Ehevertrag kann flexibel an die persönliche und wirtschaftliche Situation der Ehepartner angepasst werden. Je nach Lebensphase, Familienplanung und Einkommensverteilung gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die finanzielle Sicherheit schaffen und Konflikte im Scheidungsfall vermeiden. Im Folgenden finden Sie typische Konstellationen, in denen ein Ehevertrag besonders sinnvoll ist:

Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch
Wenn beide Partner finanziell unabhängig sind und bereits gemeinsam wirtschaften, besteht häufig der Wunsch, die gesetzlichen Scheidungsfolgen weitgehend auszuschließen.
In einem solchen Fall kann vereinbart werden, dass weder Zugewinnausgleich noch Versorgungsausgleich oder nachehelicher Unterhalt Anwendung finden. Das Vermögen bleibt vollständig getrennt, wodurch beide Partner ihre Unabhängigkeit bewahren.

Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch
Für Paare mit zukünftiger Familienplanung bietet sich ein zweistufiger Ehevertrag an:

  • Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss der Scheidungsfolgen, um die finanzielle Eigenständigkeit beider Partner zu erhalten.

  • Nach der Geburt eines Kindes: Anpassung oder Aufhebung der Ausschlüsse, um den betreuenden Elternteil abzusichern – etwa durch Unterhaltsregelungen oder einen modifizierten Zugewinnausgleich.

Diese flexible Gestaltung ermöglicht eine faire Balance zwischen Eigenverantwortung und Familienschutz.

Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens
Ist einer der Ehepartner Unternehmer oder Selbstständiger, sollte der Betriebswert vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.
Ohne entsprechende Regelung könnte das Unternehmen im Scheidungsfall in seiner Existenz gefährdet sein.
Darüber hinaus können angepasste Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhalt getroffen werden, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten und betriebliche Risiken zu minimieren.

Vermögensschutz in der Ehe: Wenn Vermögen und Einkommen unterschiedlich hoch sind
Heiratet ein Partner mit erheblichem Vermögen oder erwartet eine größere Erbschaft, ist es sinnvoll, zukünftige Wertsteigerungen und Erträge vom Zugewinnausgleich auszunehmen.
Besonders in vermögenden Familien besteht häufig der Wunsch, dass Familienvermögen im Scheidungsfall unangetastet bleibt.
Ein Ehevertrag bietet hier rechtssichere und planbare Lösungen, um Vermögenswerte gezielt zu schützen.

Ein individuell gestalteter Ehevertrag schafft klare Verhältnisse und schützt vor finanziellen Risiken – während der Ehe und im Trennungsfall.
Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend und gestalten Ihren Ehevertrag rechtlich wie steuerlich optimal. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch und sichern Sie Ihre Zukunft.

Was kostet ein Ehevertrag? – Notarkosten, Anwaltsgebühren und rechtliche Stolperfallen

Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich in der Regel aus Notarkosten sowie gegebenenfalls Anwalts- und Steuerberaterhonoraren zusammen. Während die Gebühren des Notars gesetzlich festgelegt sind, können die Honorare von Anwälten und Steuerberatern individuell vereinbart werden – abhängig von Umfang, Komplexität und Beratungsbedarf.

Notarkosten: Gesetzlich geregelte Gebühren für die Beurkundung
Ein Ehevertrag ist nur dann rechtswirksam, wenn er notariell beurkundet wird.
Die Notarkosten richten sich nach dem sogenannten Geschäftswert, der gemäß § 100 GNotKG dem Reinvermögen beider Ehepartner entspricht – also der Summe ihrer Vermögenswerte abzüglich bestehender Verbindlichkeiten.
Auf diesen Wert wird eine doppelte Gebühr erhoben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Beispiel:

  • Reinvermögen der Ehepartner: 40.000 €
  • Notargebühr gemäß KV Nr. 21100 GNotKG: 290 €
  • Gesamtkosten inkl. MwSt.: ca. 345 €

Damit ist ein Ehevertrag oft kostengünstiger, als viele Paare vermuten – insbesondere im Vergleich zu den potenziellen finanziellen Folgen einer ungeregelten Scheidung.

Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare: Individuelle Beratung für maßgeschneiderte Verträge
Für die Erstellung, Prüfung oder Anpassung eines Ehevertrags fallen zusätzliche Anwaltskosten an, die in der Regel frei verhandelbar sind. Sie orientieren sich häufig an:

  • dem Zeitaufwand und der Komplexität des Falls,
  • den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Ehepartner,
  • sowie möglichen steuerlichen Optimierungen, die in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater erfolgen können.

Eine anwaltliche Beratung lohnt sich vor allem dann, wenn komplexe Vermögensverhältnisse, Unternehmensbeteiligungen oder steuerliche Besonderheiten bestehen.

Ehevertrag anfechten oder unwirksam? – Rechtliche Risiken vermeiden
Ein Ehevertrag kann nachträglich für unwirksam erklärt oder angefochten werden, etwa wenn er eine Partei unangemessen benachteiligt oder wesentliche Punkte nicht beachtet wurden.
Daher ist eine fachkundige anwaltliche Beratung unerlässlich, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Vertrag auch im Streitfall Bestand hat.

Ehevertrag anfechten oder für unwirksam erklären – Wann ist das möglich?

Auch wenn im Zivilrecht grundsätzlich Vertragsfreiheit gilt, unterliegen Eheverträge einer gerichtlichen Inhaltskontrolle. Das bedeutet: Enthält der Vertrag einseitige, unfaire oder sittenwidrige Regelungen, können einzelne Klauseln oder sogar der gesamte Vertrag für unwirksam erklärt werden. Eine unausgewogene oder fehlerhafte Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte den Vertrag ganz oder teilweise abändern.

Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?
Ein Ehevertrag kann dann für nichtig erklärt werden, wenn er gegen grundlegende rechtliche Prinzipien oder gegen das Gebot der Fairness verstößt. Besonders betroffen sind folgende Bereiche:

  • Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt: Diese Ansprüche dürfen nur in engen Grenzen vertraglich eingeschränkt werden.
  • Güterrecht: Zwar grundsätzlich frei gestaltbar, aber der Vertrag darf keine grobe Benachteiligung eines Ehepartners bewirken.
  • Einseitige Lastenverteilung: Wenn eine Partei unangemessen benachteiligt wird, kann der Vertrag als sittenwidrig gelten.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Eheverträge nicht gegen das Prinzip der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen dürfen. Liegt ein krasses Ungleichgewicht vor, kann der Vertrag als sittenwidrig und damit unwirksam eingestuft werden. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass eine einseitige Lastenverteilung nur dann Bestand haben kann, wenn sie durch die Lebensumstände gerechtfertigt ist – was im Einzelfall streng geprüft wird.

Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung

Objektive Kriterien:

  • Deutliches Ungleichgewicht zwischen den Regelungen
  • Verbot einseitiger Lastenverteilung
  • Fehlende Ausgewogenheit der vertraglichen Bestimmungen

Subjektive Kriterien:

  • Strukturelle Unterlegenheit oder fehlende rechtliche Beratung eines Ehepartners
  • Drucksituationen oder psychische Dominanz beim Vertragsabschluss
  • Ungleiche Verhandlungsmacht
  • Einschränkung der Selbstbestimmung zugunsten einseitiger Interessen

Kindeswohl als zentrales Kriterium
Gerichte prüfen nicht nur das Verhältnis der Ehepartner zueinander, sondern auch, ob der Vertrag das Kindeswohl beeinträchtigt. Vereinbarungen, die die finanziellen Ansprüche gemeinsamer Kinder unzulässig einschränken, gelten als sittenwidrig und nicht durchsetzbar. Jede Bewertung erfolgt dabei stets im konkreten Einzelfall.

Ehevertrag anpassen statt anfechten – Das Abänderungsverfahren
Wird ein Ehevertrag als sittenwidrig eingestuft, bleibt er grundsätzlich unwirksam. Haben sich jedoch die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse der Ehepartner später wesentlich verändert, kann ein Abänderungsverfahren eingeleitet werden. Dadurch lassen sich die Vertragsinhalte an die neuen Lebensumstände anpassen und rechtlich neu bewerten.

Die rechtssichere Gestaltung eines Ehevertrags erfordert juristische Präzision und Erfahrung.

Unsere Anwälte für Familienrecht prüfen Ihren Vertrag auf Fairness, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit – damit spätere Anfechtungen oder Streitigkeiten vermieden werden. Lassen Sie sich jetzt beraten und sorgen Sie für rechtliche Klarheit und Sicherheit.

Weitere Vertragsmöglichkeiten für Ehepartner und Lebensgefährten

Neben dem klassischen Ehevertrag, der in der Regel vor oder während der Ehe geschlossen wird, gibt es verschiedene weitere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Ehepartner und Lebensgefährten ihre rechtlichen und finanziellen Verhältnisse klar und verbindlich regeln können. Solche Vereinbarungen schaffen Transparenz, vermeiden Streitigkeiten und sorgen für Rechtssicherheit – sowohl im Alltag als auch in Krisen- oder Trennungssituationen.

Trennungsvereinbarung – Klare Regeln für die Zeit der Trennung
Nach einer Trennung ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich, doch viele Folgen einer Scheidung treten erst später in Kraft. Eine Trennungsvereinbarung kann bereits im Vorfeld entscheidende Punkte regeln – etwa den Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung, den Umgang mit gemeinsamen Verbindlichkeiten oder Vermögensgegenständen. Dadurch lassen sich Konflikte vermeiden und die Zeit bis zur Scheidung geordnet gestalten.

Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Ehe
Wenn kein Ehevertrag besteht, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die finanziellen und persönlichen Konsequenzen einer Trennung verlässlich regeln. Sie umfasst typischerweise Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.
Eine einvernehmliche vertragliche Regelung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und kostspielige Gerichtsprozesse vermeiden.

Partnerschaftsvertrag – Absicherung für unverheiratete Paare
Für Paare ohne Trauschein bietet ein Partnerschaftsvertrag eine rechtssichere Alternative. Da das gesetzliche Eherecht hier nicht greift, können individuelle Vereinbarungen zu Vermögen, Unterhalt, gemeinsamen Anschaffungen oder einer gemeinsam genutzten Immobilie getroffen werden. Eine klare vertragliche Grundlage schützt vor Missverständnissen und Auseinandersetzungen im Trennungsfall.

Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachfolge rechtssicher regeln
Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verbunden. Durch ein Ehegattentestament oder einen Erbvertrag lässt sich sicherstellen, dass das Vermögen im Todesfall nach den eigenen Vorstellungen übertragen wird.
Häufig enthalten solche Vereinbarungen auch einen Pflichtteilsverzicht, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und die Nachfolgeplanung zu strukturieren.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Sicherheit im Ernstfall
Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung können sich Ehepartner oder Lebensgefährten gegenseitig absichern, falls einer von ihnen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr handlungsfähig ist.
Diese Dokumente regeln unter anderem medizinische Entscheidungen, Vermögensverwaltung und rechtliche Vertretung – und ergänzen damit einen Ehevertrag sinnvoll um die Komponente der persönlichen Vorsorge.

Ihr Anwalt für Familienrecht – Rechtssicherheit durch Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und individuelle Vorsorge

Ein individuell gestalteter Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für klare rechtliche und finanzielle Verhältnisse – und schützt Sie zuverlässig vor Risiken im Trennungsfall. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht begleiten Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung sämtlicher ehevertraglicher Vereinbarungen – rechtlich fundiert, fair und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

Unsere Leistungen im Familienrecht und bei Eheverträgen:

Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Wir entwickeln maßgeschneiderte Vertragslösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung rechtssicher und ausgewogen zu regeln.

Prüfung bestehender Eheverträge und gutachterliche Stellungnahmen
Wir analysieren Ihren bestehenden Vertrag auf Wirksamkeit, Fairness und mögliche Risiken – auch im Hinblick auf spätere Anfechtungen oder steuerliche Nachteile.

Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
Ob Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich oder andere vertragliche Verpflichtungen – wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht konsequent und zielorientiert.

Anfechtung und Anpassung sittenwidriger Eheverträge
Wenn ein Ehevertrag eine einseitige Benachteiligung enthält, prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Anfechtung oder einer gerichtlichen Anpassung an die aktuellen Lebensumstände.

Steuerliche Beratung und Optimierung von Eheverträgen
Da Eheverträge häufig steuerliche Folgen haben, arbeiten wir eng mit erfahrenen Steuerberatern zusammen, um für Sie die wirtschaftlich und rechtlich beste Lösung zu finden.

Gestaltung von Partnerschafts- und Erbverträgen
Auch unverheiratete Paare und Ehepartner mit Nachlassplanung profitieren von individuell erarbeiteten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die für klare Strukturen und finanzielle Sicherheit sorgen.

Ob Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung oder Erbvertrag – eine rechtssichere Gestaltung schützt Ihr Vermögen und beugt Konflikten vor.
Unsere Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen mit umfassender Erfahrung, strategischem Weitblick und persönlicher Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre rechtliche und finanzielle Zukunft vorausschauend zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Ehevertrag und warum ist er sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die finanzielle und rechtliche Regelungen für die Ehe und eine mögliche Scheidung festlegt. Er sorgt für Klarheit, schützt vor Vermögensverlusten und langwierigen Streitigkeiten und regelt Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge.

Wann sollte ein Ehevertrag abgeschlossen werden?

Ein Ehevertrag kann vor, während oder sogar nach der Eheschließung geschlossen werden. Besonders empfehlenswert ist er für Unternehmer, Doppelverdiener, vermögende Ehepartner oder Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen, um finanzielle Risiken und Konflikte im Trennungsfall zu vermeiden.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

Ein Ehevertrag kann individuell gestaltet werden und umfasst in der Regel:

  • Die Wahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft)
  • Unterhaltsregelungen für den Trennungs- oder Scheidungsfall
  • Den Versorgungsausgleich bei Rentenansprüchen
  • Die Aufteilung des Vermögens
  • Optional auch Sorge- und Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder
Ist ein Ehevertrag rechtlich bindend?

Ja, ein Ehevertrag ist grundsätzlich verbindlich. Allerdings dürfen die Vereinbarungen nicht sittenwidrig oder einseitig benachteiligend sein. Enthält der Vertrag unfaire Klauseln, können Gerichte diese ganz oder teilweise für unwirksam erklären.

Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?

Ja. Nur durch eine notarielle Beurkundung wird der Ehevertrag rechtswirksam. Der Notar stellt sicher, dass beide Ehepartner den Inhalt verstehen und dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Kann ein Ehevertrag nachträglich geändert werden?

Ja, Eheverträge können jederzeit einvernehmlich angepasst oder ergänzt werden. Besonders bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder familiären Situation – etwa durch Kinder, Unternehmensgründung oder Erbschaften – ist eine Überprüfung sinnvoll.

Kann ein Ehevertrag angefochten werden?

Ja, eine Anfechtung ist möglich, wenn der Vertrag eine klare einseitige Benachteiligung enthält oder gegen das Kindeswohl verstößt. Gerichte können sittenwidrige oder unausgewogene Regelungen abändern oder für unwirksam erklären.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten hängen vom Vermögen beider Ehepartner ab. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt (§ 100 GNotKG), hinzu kommen ggf. Anwaltsgebühren für Beratung, Gestaltung oder Prüfung des Vertrags. Eine anwaltliche Beratung ist besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen empfehlenswert.

Was passiert ohne Ehevertrag im Scheidungsfall?

Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Alles, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, wird im Scheidungsfall geteilt. Auch Unterhalts- und Rentenansprüche richten sich nach dem Gesetz – oft mit Ergebnissen, die nicht den individuellen Interessen der Ehepartner entsprechen.

Wo kann ich mich zu einem Ehevertrag beraten lassen?

Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie individuell zur Gestaltung, Prüfung und Optimierung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin – für eine rechtssichere, faire und zukunftsorientierte Lösung.