Sie dürfen Ihre Kinder derzeit nicht sehen? Selbst wenn das Sorgerecht bereits geklärt ist, entstehen häufig Streitigkeiten über das Umgangsrecht oder den Aufenthaltsort des Kindes. Erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben!
Juristische Unterstützung bei Konflikten rund um das Sorgerecht
Nichts ist wichtiger als gemeinsame Zeit mit den eigenen Kindern. Doch Sie können sich nicht einigen, bei wem Ihr Kind leben soll oder wer über Urlaubsreisen entscheidet? Es gibt grundlegende Meinungsverschiedenheiten in Erziehungsfragen oder Ihr ehemaliger Partner verweigert den Unterhalt?
Auseinandersetzungen nach einer Trennung oder Scheidung sind emotional belastend – für Eltern ebenso wie für Kinder. Gerade Kinder leiden häufig besonders darunter und können langfristig seelische Folgen davontragen. Dabei sollte stets das Kindeswohl an erster Stelle stehen.
Das Sorgerecht zählt zu den zentralen Rechten und Pflichten bei minderjährigen Kindern. Es umfasst die Personensorge, Vermögenssorge sowie das Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht. Viele Eltern wissen jedoch nicht genau, welche Verantwortung und Reichweite diese Rechte haben – und wie sie die gemeinsame Zeit mit dem Kind beeinflussen.
Als Rechtsanwälte im Familienrecht erklären wir Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese zum Wohl Ihres Kindes wahren können.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht begleiten dich mit fundiertem Fachwissen und sorgen dafür, dass deine Ansprüche geschützt bleiben. Durch eine klare rechtliche Grundlage lassen sich viele Konflikte vermeiden – entscheidend ist, seine Rechte zu kennen und gezielt durchzusetzen.
Ihr Recht, sich um Ihr Kind zu kümmern
Nach deutschem Familienrecht steht verheirateten Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht zu.
Die leibliche Mutter hat das Sorgerecht automatisch. War die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, gilt der Ehemann rechtlich als Vater und ist somit ebenfalls sorgeberechtigt.
Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter. Der Vater erhält kein automatisches Sorgerecht. Er kann jedoch gemeinsam mit der Mutter beim zuständigen Jugendamt die Vaterschaft anerkennen und eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung wird das gemeinsame Sorgerecht wirksam.
Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, besteht für den Vater die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich einzuklagen – vorausgesetzt, dies dient dem Wohl des Kindes.
Das Sorgerecht ist ein zentrales Element elterlicher Verantwortung. Es umfasst sowohl die Personensorge (Erziehung, Pflege, schulische und medizinische Entscheidungen) als auch die Vermögenssorge (finanzielle Absicherung und Verwaltung des Kindesvermögens).
Bei wesentlichen Entscheidungen muss stets Einigkeit zwischen den Sorgeberechtigten bestehen. Kommt es zu unüberbrückbaren Differenzen und ist eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts nicht mehr möglich, kann das Familiengericht (FamG) einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen – sofern dies im Interesse des Kindes liegt.
Auch bei einer Adoption gelten die entsprechenden Regelungen des Sorgerechts für die Adoptiveltern.
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Ihr Ex-Partner verweigert Ihnen den Kontakt zu Ihrem Kind? Oder bleiben fällige Unterhaltszahlungen aus?
Zögern Sie nicht, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Aufenthaltsbestimmungsrecht – Wo Ihr Kind leben und aufwachsen soll
Besuchs- und Umgangsrecht – Zeit mit dem Kind sichern
Neben der Frage, wo ein Kind lebt, spielt auch der regelmäßige Kontakt zu beiden Elternteilen eine zentrale Rolle. Das Umgangsrecht regelt, mit wem das Kind Zeit verbringen darf und wer es besuchen kann.
Grundsätzlich haben beide Elternteile ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind – unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Dieses Recht soll sicherstellen, dass das Kind eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten kann und keine Entfremdung entsteht.
Lebt das Kind beim anderen Elternteil, haben Sie Anspruch darauf, regelmäßig Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Wird Ihnen dieser Kontakt ohne triftigen Grund verweigert, können Sie beim Familiengericht (FamG) ein Umgangsverfahren einleiten. Verstößt der betreuende Elternteil trotz gerichtlicher Entscheidung gegen das Umgangsrecht, kann das Gericht Ordnungsstrafen verhängen.
Auch andere enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben – etwa Großeltern, Geschwister oder auch Stiefeltern und andere Personen, die über längere Zeit Verantwortung für das Kind übernommen oder mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
Entscheidend ist immer das Wohl des Kindes. Wie der Umgang konkret gestaltet wird – Häufigkeit, Dauer und Ort der Treffen – hängt vom Alter, den Bedürfnissen und der individuellen Situation des Kindes ab.
Unterhaltsrecht und Schenkungsrückforderungen – finanzielle Verantwortung und Ansprüche klären
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, gemeinsam für den Unterhalt ihres Kindes zu sorgen. Dabei wird zwischen Betreuungsunterhalt und Barunterhalt unterschieden.
Betreuungsunterhalt:
Nach einer Trennung oder Scheidung kann ein Elternteil Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner haben, wenn er aufgrund der Kinderbetreuung oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt aufzukommen.
Barunterhalt:
Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Dieser Unterhalt soll sicherstellen, dass die Lebensbedürfnisse des Kindes – wie Ernährung, Kleidung, Bildung und Freizeit – angemessen gedeckt sind.
Schenkungsrückforderungen:
Hat ein Elternteil in der Vergangenheit Vermögenswerte verschenkt, gehören diese nicht mehr zu seinem verwertbaren Vermögen. Gerät der Schenkende jedoch später in eine finanzielle Notlage und kann seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, kann die Schenkung zurückgefordert werden.
In bestimmten Fällen kann auch das Sozialamt dieses Rückforderungsrecht auf sich überleiten und die Forderung gegenüber der beschenkten Person geltend machen.
Weigert sich das andere Elternteil, berechtigte Ansprüche geltend zu machen oder mitzuwirken, unterstützt Sie ein Rechtsanwalt für Familienrecht dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Sorgerechtsstreit? Wir stehen an Ihrer Seite!
Eine Trennung ist immer mit Emotionen verbunden – besonders, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Selbst wenn zunächst Einigkeit über das (geteilte) Sorgerecht besteht, entstehen bei der praktischen Umsetzung oft neue Konflikte. Themen wie Wohnort, Erziehung, Urlaubsplanung oder der Umgang mit bestimmten Personen führen häufig zu Spannungen.
Gerade in den ersten Lebensjahren ist die gemeinsame Zeit entscheidend für die Entwicklung des Kindes. Kommt ein Elternteil seinen Pflichten aus dem gemeinsamen Sorgerecht nicht nach, können Sie Ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend machen. Das Familiengericht (FamG) bietet zudem in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt außergerichtliche Einigungswege an, um Konflikte möglichst einvernehmlich zu lösen.
Unsere Kanzlei für Familienrecht unterstützt Sie dabei, klare, faire und praktikable Vereinbarungen mit dem anderen Elternteil zu treffen – zum Wohl Ihres Kindes. Denn nur durch geregelte Absprachen lässt sich eine stabile und konfliktarme Betreuung sicherstellen.
Wir beraten Sie umfassend zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmung und Unterhalt – und setzen Ihre Rechte bei Bedarf auch konsequent vor Gericht durch.
Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten für Familienrecht beraten
Ein Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche effektiv und rechtssicher durchzusetzen – außergerichtlich oder, wenn nötig, vor Gericht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hat man mit dem Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Ja. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts. Entscheidungen über den Wohnort, längere Aufenthalte oder Reisen ins Ausland müssen beide Eltern gemeinsam treffen. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Familiengericht im Sinne des Kindeswohls.
Was darf ich als Elternteil mit Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht dürfen Sie festlegen, wo sich das Kind aufhält – sowohl kurzfristig als auch dauerhaft. Dazu zählen Entscheidungen über Wohnort, Umzug, Urlaubsziele, Schulwahl und Freizeitaktivitäten.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach einer Scheidung?
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, entscheidet er allein über den Aufenthaltsort des Kindes. Bei gemeinsamem Sorgerecht liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich bei beiden Eltern.
Wie kann ich als Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erlangen?
Können sich die Eltern nicht einigen, kann ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, wird es vom Sorgerecht abgetrennt und dem Antragsteller allein übertragen.
Kann das Umgangsrecht eingeschränkt werden?
Eine Einschränkung oder Aussetzung des Umgangsrechts ist nur möglich, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls besteht – etwa bei Verdacht auf Kindesentführung, Missbrauch oder körperliche Gewalt.
Wie ist das Umgangsrecht gesetzlich geregelt?
Das Umgangsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es gewährt Eltern und bestimmten Bezugspersonen das Recht, Kontakt zu einem minderjährigen Kind zu pflegen. Ebenso hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Dauer und Umfang sind gesetzlich nicht exakt festgelegt, sondern werden individuell bestimmt.
Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Wechselmodell?
Beim echten Wechselmodell verbringt das Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Das unechte Wechselmodell liegt vor, wenn das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt, aber regelmäßig und umfangreich Kontakt zum anderen hat.
Wie wird der Unterhalt beim Wechselmodell aufgeteilt?
Beim unechten Wechselmodell zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil weiterhin Unterhalt. Beim echten Wechselmodell sind beide Eltern barunterhaltspflichtig – größere Ausgaben werden in der Regel entsprechend der Einkommensverhältnisse geteilt.
Was kann ich tun, wenn mir das Umgangsrecht verweigert wird?
Sie können beim Familiengericht einen Antrag stellen. Das Gericht lädt beide Eltern sowie das Jugendamt zu einem Vermittlungstermin ein. Kommt keine Einigung zustande, trifft das Gericht einen bindenden Beschluss.