Der Versorgungsausgleich sorgt bei einer Scheidung für eine faire Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Als zentraler Bestandteil des Familienrechts wird seine Bedeutung häufig unterschätzt – dabei kann er erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Versorgungsausgleich bei Scheidung – Das sollten Sie wissen
Der Versorgungsausgleich ist ein wesentlicher Bestandteil des Familienrechts und spielt bei einer Scheidung eine entscheidende Rolle. Er regelt den Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und Altersvorsorgeanwartschaften beider Ehepartner.
Viele Paare treffen bereits vor der Trennung vertragliche Vereinbarungen zu Themen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensaufteilung. Der Versorgungsausgleich wird dabei jedoch häufig übersehen – auch weil ein Ausschluss in Eheverträgen von Gerichten oftmals als unwirksam angesehen wird.
Liegt keine gültige Vereinbarung vor, führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch. Dennoch kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, individuelle Regelungen zu treffen – etwa bei komplexen Vorsorgestrukturen oder deutlichen Einkommensunterschieden.
Wer hier auf rechtlich sicherem Boden stehen möchte, sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Eine erfahrene Rechtsanwältin für Familienrecht kann prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Lösung im Einzelfall am besten geeignet ist.
Was ist der Versorgungsausgleich? – Gerechte Aufteilung der Rentenansprüche bei Scheidung
Im Falle einer Scheidung wird automatisch der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden alle Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche, die während der Ehezeit von beiden Ehegatten erworben wurden, miteinander verrechnet. Das Ziel: eine gerechte Verteilung der Altersversorgung – insbesondere dann, wenn ein Ehepartner deutlich weniger in seine Vorsorge eingezahlt hat.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Situation meist klar: Ihre Rentenansprüche entstehen durch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, die anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern – etwa Ärztinnen, Architekten, Künstlern oder Rechtsanwältinnen – sieht es anders aus. Sie zahlen in der Regel in ein berufsständisches Versorgungswerk ein. Auch diese Ansprüche werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt.
Besonders häufig tritt der Fall ein, dass ein Ehegatte seine Berufstätigkeit zugunsten der Familie – beispielsweise zur Kindererziehung – einschränkt oder ganz unterbricht. Dadurch entstehen Lücken in der Altersvorsorge, die langfristig zu Nachteilen bei der Rente führen können. Der Versorgungsausgleich soll genau das ausgleichen und für Gerechtigkeit sorgen.
Damit Ihre individuellen Interessen bestmöglich geschützt werden, empfiehlt sich eine frühzeitige und kompetente Beratung durch eine erfahrene Rechtsanwältin für Familienrecht.
Jetzt Scheidungsanwalt kontaktieren!
Lassen Sie sich jetzt von erfahrenen Anwälten für Familienrecht beraten – damit Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.
Der Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich – Gerechter Ausgleich bei Scheidung
Der Versorgungsausgleich basiert auf dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz, der in § 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) festgelegt ist.
Er besagt, dass sämtliche während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche zu gleichen Teilen zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden.
Anders als beim Zugewinnausgleich geht es hier nicht um das vorhandene Vermögen, sondern um die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung – unabhängig davon, ob sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem berufsständischen Versorgungswerk oder einer privaten Rentenversicherung stammen.
Dabei werden keine Geldbeträge ausgezahlt. Stattdessen werden sogenannte Versorgungspunkte oder Rentenanwartschaften auf das Versicherungskonto des jeweils anderen Ehepartners übertragen. Jedes Anrecht wird einzeln geprüft und hälftig geteilt – unabhängig von der Einkommenshöhe oder der beruflichen Laufbahn.
Dieser gesetzlich geregelte Mechanismus stellt sicher, dass auch Ehepartner, die sich während der Ehezeit stärker um Haushalt oder Kindererziehung gekümmert und dadurch weniger Rentenansprüche erworben haben, im Alter nicht benachteiligt werden.
Was wird im Versorgungsausgleich ausgeglichen?
Im Zuge einer Scheidung werden verschiedene Altersvorsorgeansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Ziel ist eine faire Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte – unabhängig davon, welcher Ehepartner sie erworben hat.
Dem Versorgungsausgleich unterliegen insbesondere:
- Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamtenpensionen (Beamtenversorgung)
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (z. B. VBL)
- Berufsständische Versorgungswerke (z. B. für Ärztinnen, Rechtsanwältinnen oder Steuerberaterinnen)
- Private Rentenversicherungen
- Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht (Einzelfallprüfung erforderlich)
- Anrechte aus dem Betriebsrentengesetz oder Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), etwa Riester-Renten (ebenfalls im Einzelfall zu prüfen)
Nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen werden:
- Private Kapitallebensversicherungen, sofern kein Rentenwahlrecht besteht
- Kapitaldirektversicherungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, wenn sie zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgeschlossen wurden – diese können jedoch unter Umständen dem Zugewinnausgleich unterfallen
Da sich im Einzelfall komplexe Überschneidungen oder Sonderregelungen ergeben können – etwa bei gemischten Versicherungsformen oder ausgeübtem Rentenwahlrecht –, empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Grenzen des Versorgungsausgleichs – Wann kein Ausgleich erfolgt
Der Versorgungsausgleich ist zwar ein fester Bestandteil des Scheidungsverfahrens, wird jedoch nicht in jedem Fall automatisch oder uneingeschränkt durchgeführt. Es gibt gesetzlich vorgesehene Ausnahmen und besondere Regelungen, die im Einzelfall beachtet werden müssen.
In folgenden Situationen findet kein oder nur ein eingeschränkter Versorgungsausgleich statt:
-
Kurze Ehedauer:
Bestand die Ehe weniger als drei Jahre, wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt. Ohne einen solchen Antrag bleibt der Ausgleich aus. -
Geringfügige Ausgleichswerte (Bagatellgrenze):
Ergibt sich für ein einzelnes Versorgungsanrecht nur ein sehr geringer Wert, entfällt der Ausgleich. Diese Regelung dient der Verfahrensvereinfachung und soll unnötige Bürokratie vermeiden. -
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich:
Manche Versorgungsanrechte – etwa ausländische Anwartschaften oder Sonderformen der Altersversorgung – können nicht unmittelbar mit der Scheidung ausgeglichen werden. Sie werden erst später, in einem gesonderten Verfahren zwischen den Ehegatten, geregelt. Dies wird als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich bezeichnet.
Diese Ausnahmen verdeutlichen: Der Versorgungsausgleich kann komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Eine fachkundige anwaltliche Beratung hilft, individuelle Ansprüche richtig einzuordnen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Versorgungsausgleich im Ehevertrag oder Scheidungsvertrag regeln – Welche Möglichkeiten bestehen?
Wie viele andere Scheidungsfolgen kann auch der Versorgungsausgleich vertraglich gestaltet werden – entweder vor der Eheschließung im Ehevertrag oder nach der Trennung im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Grundsätzlich erlaubt das Gesetz sogar, den Versorgungsausgleich für den Fall einer Scheidung vollständig auszuschließen.
Ein solcher Ausschluss ist jedoch nur dann wirksam, wenn dadurch kein Ehegatte unangemessen benachteiligt wird. Das Familiengericht ist zwar grundsätzlich an die getroffene Vereinbarung gebunden, kann sie aber für unwirksam erklären, wenn sie zu einer einseitigen Belastung führt – etwa dann, wenn ein Ehepartner seine Berufstätigkeit deutlich reduziert hat und im Alter daher schlechter abgesichert wäre.
Wichtig:
Damit eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich rechtlich gültig ist, muss sie notariell beurkundet werden. Alternativ kann sie auch im Scheidungsverfahren vor Gericht protokolliert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern.
Gerade bei komplexen Altersvorsorgemodellen, beruflicher Selbstständigkeit oder internationalen Bezügen empfiehlt sich eine individuell abgestimmte Regelung – vorausgesetzt, sie ist rechtssicher formuliert.
Sichern Sie sich jetzt kompetente Unterstützung – unsere Anwälte für Familienrecht prüfen oder entwerfen Ihre maßgeschneiderte Vereinbarung zum Versorgungsausgleich.
Versorgungsausgleich bei Scheidung – Ihre Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend und kompetent
Der Versorgungsausgleich zählt zu den bedeutendsten, aber auch anspruchsvollsten Themen im Scheidungsrecht. Er regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- und Altersvorsorgeansprüche – mitunter mit erheblichen finanziellen Konsequenzen. Unsere Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu erkennen, zu sichern und erfolgreich durchzusetzen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Analyse der Versorgungssituation: Wir prüfen sämtliche bestehenden Renten- und Vorsorgeanrechte – gesetzlich, betrieblich, privat oder berufsständig – und verschaffen Ihnen einen klaren Überblick.
- Bewertung der Ausgleichspflicht: Wir klären, ob ein Versorgungsausgleich erforderlich ist – etwa bei kurzer Ehe oder geringfügigen Anwartschaften – und beraten Sie zu möglichen Ausnahmen.
- Strategische Gestaltung: Ob vollständiger Ausschluss, modifizierte Vereinbarung oder schuldrechtlicher Ausgleich – wir entwickeln maßgeschneiderte, rechtssichere Lösungen, die Ihre Interessen wahren.
- Eheverträge & Scheidungsfolgenvereinbarungen: Wir entwerfen und prüfen Ihre Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und stellen sicher, dass sie notariell beurkundet oder gerichtlich wirksam protokolliert werden.
- Vertretung vor dem Familiengericht: Wir vertreten Sie engagiert im gerichtlichen Verfahren – mit Erfahrung, Weitblick und Fokus auf Ihre langfristige wirtschaftliche Absicherung.
Warum anwaltliche Beratung unverzichtbar ist
Viele Ehegatten verlieren wertvolle Rentenansprüche – oft aus Unwissenheit oder durch einseitige Vereinbarungen. Eine fachkundige anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Sie im Alter gerecht gestellt werden und keine finanziellen Nachteile erleiden. Gerade bei Selbstständigkeit, internationalem Bezug oder Sonderregelungen wie Kapitalwahlrechten ist juristisches Know-how entscheidend.
Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten für Familienrecht beraten
Sichern Sie sich jetzt Ihre rechtliche Beratung – unsere Anwälte für Familienrecht prüfen Ihre Ansprüche und begleiten Sie zuverlässig durch den Versorgungsausgleich. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Der Versorgungsausgleich regelt die gerechte Aufteilung von Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüchen, die während der Ehezeit erworben wurden. Ziel ist es, beide Ehepartner im Alter gleichzustellen
Wann findet ein Versorgungsausgleich statt?
In der Regel wird der Versorgungsausgleich automatisch bei einer Scheidung durchgeführt – es sei denn, die Ehe hat weniger als drei Jahre gedauert oder die erworbenen Anrechte liegen unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze.
Welche Rentenansprüche werden beim Versorgungsausgleich berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen, betrieblicher Altersvorsorge, berufsständischen Versorgungswerken sowie privaten Rentenversicherungen mit Rentenwahlrecht.
Was ist die Bagatellgrenze im Versorgungsausgleich?
Liegt der Ausgleichswert eines Versorgungsanrechts nur in sehr geringem Umfang vor, entfällt der Ausgleich für dieses Anrecht. Die genaue Grenze wird vom Familiengericht im Einzelfall festgelegt.
Können Ehegatten den Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen?
Ja, ein Ausschluss ist möglich – allerdings nur, wenn die Vereinbarung notariell beurkundet wird und keine der Parteien unangemessen benachteiligt. Gerichte prüfen solche Regelungen besonders sorgfältig.
Was ist der schuldrechtliche Versorgungsausgleich?
Wenn bestimmte Rentenanrechte – etwa aus dem Ausland – nicht sofort ausgeglichen werden können, erfolgt der Ausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt im sogenannten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Versorgungsausgleich?
Auch betriebliche Altersvorsorgeverträge werden grundsätzlich einbezogen, sofern sie auf Rentenbasis beruhen. Kapitalauszahlungen können dagegen vom Ausgleich ausgeschlossen sein.
Können sich die Ehegatten auf eine andere Regelung zum Versorgungsausgleich einigen?
Ja, individuelle Vereinbarungen sind möglich – etwa im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese müssen jedoch entweder notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden, um rechtswirksam zu sein.
Wird beim Versorgungsausgleich Geld gezahlt?
Nein, es findet keine direkte Geldzahlung statt. Stattdessen werden die Rentenanwartschaften rechnerisch hälftig geteilt und den jeweiligen Versicherungskonten zugeordnet.