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Familienrecht

Rechtsanwalt Unterhalt durchsetzen Erlangen

Wenn eine Ehe beendet wird, treten zahlreiche rechtliche Probleme auf. Es geht um Unterhalts- und Ausgleichsansprüche sowie um das Umgangs- und Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren, berate ich Sie umfassend im Scheidungsrecht.

Unterhalt durchsetzen – die Optionen im Scheidungsrecht

Sie möchten sich unbedingt scheiden lassen, da Sie es nicht mehr ertragen können? Sie leben bereits getrennt und wollen nun auch die Ehe endgültig beenden? Ihr Ehepartner stimmt einer Scheidung nicht zu, doch Sie möchten endlich damit abschließen? Wenn die Ehe zerrüttet ist, ist die Trennung der richtige Schritt: die Scheidung ist eine sinnvolle Entscheidung.

Als Rechtsanwalt weiß ich aus meiner langjährigen Praxiserfahrung, wie unangenehm und belastend eine Scheidung sein kann. Zwar ist ein Scheidungsverfahren nicht die angenehmste Angelegenheit, dennoch ist es wichtig, eine gescheiterte Ehe zu beenden und Ihr Recht durchzusetzen. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens, sodass Sie sich Frust und Sorgen ersparen können. So kämpfe ich gemeinsam mit Ihnen für Ihren Versorgungsausgleich, um Ansprüche auf Unterhalt, Ausgleich oder um das Sorgerecht der Kinder.

Meine Ansprüche als Ergebnis des Scheidungsverfahrens

Ihre Ansprüche auf Unterhalt und Ausgleich ergeben sich in erster Linie aus einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Sollten Sie keine solche Vereinbarung getroffen haben, stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche zu. Diese werden als Scheidungsfolgesachen beim Scheidungstermin vom Familiengericht entschieden. In jedem Fall muss zuvor das Scheidungsverfahren durchlaufen werden. Dabei sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Trennungsjahr vollziehen
    • Beide Ehegatten müssen das Trennungsjahr vollzogen haben. Hierzu müssen sie „getrennt von Tisch und Bett“ gelebt haben. Anders als bei einvernehmlichen Scheidungen dauert dies drei Jahre.
    • Es ist wichtig, dass Sie dokumentieren, wann die Trennung beginnt und in welchen Verhältnissen Sie leben (d.h. wo Sie wohnen, wie gegebenenfalls gemeinsame Kinder betreut werden, ob gemeinsame Versicherungen oder Verträge gekündigt werden und wie viel Unterhalt gezahlt wird).
    • In Härtefällen kann die Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen (etwa bei Gewalt, Morddrohungen oder Alkoholmissbrauch).
  • Rechtsanwalt konsultieren
    • Suchen Sie zu Beginn einen Rechtsanwalt auf, der Sie begleitet und die notwendigen Absprachen trifft. Etwa zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt werden. Dabei herrscht Anwaltszwang.
  • Zustellung des Scheidungsantrags
    • Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu und beraumt einen Gerichtstermin zur Scheidung an.
  • Gerichtstermin
    • Beim Termin müssen die Parteien persönlich erscheinen.
    • Im sogenannten Scheidungsverbund können auf Antrag alle Scheidungsfolgesachen (wie Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Ausgleichsansprüche sowie Sorge- und Umgangsrecht über gemeinsame Kinder) zusammen mit der Scheidung der Ehe entschieden werden.

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Wie ich Ihnen helfe

Beim Rechtsweg der Scheidung begleite ich Sie Schritt für Schritt, damit Sie auf diesem Weg nicht allein gelassen sind. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie während des gesamten Scheidungsverfahrens. Hierbei ist es wichtig, Ihre Ansprüche auf Unterhalt und Ausgleich, die Vermögensauseinandersetzung sowie etwaige Sorge- und Umgangsrechte für gemeinsame Kinder durchzusetzen. Meine Maxime ist die außergerichtliche Lösung. So prüfe ich gegebenenfalls bestehende Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Zur Not verteidige ich Ihr Recht aber auch gerichtlich.

Sobald Sie mein Mandant sind, übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner, dem Familiengericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne bespreche ich vorab Anwalts- und Gerichtskosten sowie Prozesskostenhilfe, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

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Sichern Sie sich jetzt Ihre rechtliche Beratung – unsere Anwälte für Familienrecht prüfen Ihre Ansprüche und begleiten Sie zuverlässig durch den Versorgungsausgleich. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Ansprüche habe ich nach einer Ehescheidung?

Der Ehepartner kann dem Scheidungsantrag zustimmen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Wenn der Ehepartner sich weigert, wird der Antrag abgelehnt, und eine Scheidung ist erst nach einem verlängerten Trennungsjahr von drei Jahren möglich.

Wie kann ich meinen Versorgungsausgleich durchsetzen?

In Härtefällen (wie etwa bei Gewalt, Morddrohungen oder Alkoholkonsum) kann auf die Dauer des Trennungsjahres verzichtet werden, sodass eine sofortige Scheidung möglich ist. Gerichte genehmigen derartige Blitzscheidungen jedoch nur sehr zurückhaltend. Der scheidende Ehegatte muss einen Härtefall daher ausführlich darlegen und sorgfältig dokumentieren.

Wie gestaltet sich der Ablauf eines Scheidungsverfahrens?

Nach drei Trennungsjahren kann ich einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Dieser wird dem Ehepartner zugestellt und ein Gerichtstermin wird angesetzt. Dabei werden auch Scheidungsfolgesachen wie Unterhalts- und Ausgleichsansprüche sowie Umgangs- und Sorgerecht behandelt.

Gibt es alternative Wege, eine Ehe zu beenden, außer durch eine Scheidung?

Eine Ehe kann ausschließlich durch Scheidung, den Tod des Ehepartners oder die Aufhebung aufgrund eines fehlerhaften Eheschlusses beendet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Ehe zu annullieren. In diesem Fall wird sie nicht als beendet betrachtet, sondern als niemals existent.

Wie lange benötigt man für das Trennungsjahr bei einer Scheidung?

Im Falle einer Scheidung gilt die Ehe nach drei Trennungsjahren als zerrüttet. In besonderen Härtefällen, wie etwa bei Gewalt, Morddrohungen oder Alkoholmissbrauch, ist es mir jedoch möglich, auch vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einzureichen.

Wird das Trennungsjahr durch Versöhnungsversuche unterbrochen?

Die Versöhnungsversuche der Ehegatten unterbrechen die Trennungszeit ausschließlich, wenn sie über einen längeren Zeitraum stattfinden. Ein Zeitraum von etwa 3 Monaten wird hierfür als maßgeblich angesehen. Versöhnungsversuche, die kurz vor dem Ende der Trennungsjahre stattfinden, können auch von kürzerer Dauer sein.

Darf ich während des Trennungsjahres ebenfalls in der gemeinsamen Wohnung wohnen bleiben?

Es ist grundsätzlich möglich, die Trennungsjahre in derselben Wohnung oder im selben Haus zu verbringen. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, in getrennten Betten oder Zimmern zu schlafen, eigene Konten zu führen und nicht gemeinsam zu kochen. Sachliche Gespräche sind in jedem Fall erlaubt.

Gibt es bei einer Scheidung eine Pflicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Den Scheidungsantrag kann ich aufgrund des Anwaltszwangs nur in Begleitung eines Rechtsanwalts einreichen. Die Gegenseite benötigt keine anwaltliche Vertretung.

Was versteht man unter dem Familiengericht?

Das Familiengericht stellt gemäß dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine besondere Kammer für Familiensachen dar. Es ist am örtlichen Amtsgericht angesiedelt und entscheidet über Familiensachen nach dem Gesetz über Verfahren in Familiensachen (FamFG); daher auch über Scheidungsverfahren.

Wie reiche ich einen Scheidungsantrag ein?

Allein ein zugelassener Rechtsanwalt hat die Befugnis, beim örtlichen Amtsgericht einen Scheidungsantrag einzureichen. Es besteht die Möglichkeit, im Vorfeld die erforderlichen Informationen an mich weiterzuleiten, sodass ich den Scheidungsantrag vorbereiten kann, ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen.