OLG Hamm: Blitzer umstoßen stellt auch ohne verursachten Schaden eine Straftat dar

Wer einen Blitzer umstößt, um eine Geschwindigkeitsmessung zu verhindern, begeht eine Straftat – selbst wenn das Messgerät dabei nicht beschädigt wird.

Nach einem aktuellen Beschluss des OLG Hamm genügt es, dass die Messanlage vorübergehend funktionsunfähig gemacht wird. In diesem Verhalten liegt bereits eine strafbare Beeinträchtigung der hoheitlichen Verkehrsüberwachung.

Das Gericht stärkt mit seiner Entscheidung die Integrität der Verkehrsüberwachung und stellt klar: Der Versuch, Blitzer außer Betrieb zu setzen, kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen – beispielsweise wegen Sachbeschädigung oder Störung öffentlicher Betriebe.

Blitzer umgestoßen: OLG Hamm bestätigt Geldbuße, obwohl keine Beschädigung vorliegt

Ein Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt, weil er eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage mit einem Tritt umgeworfen hat. Obwohl das Gerät äußerlich unbeschädigt blieb, fielen die Seiten- und Frontkamera zu Boden – dadurch waren etwa eine Stunde lang keine Messungen möglich.

Die Entscheidung verdeutlicht: Bereits die vorübergehende Funktionsunfähigkeit eines Blitzers kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen – auch ohne sichtbare Schäden.

Das Landgericht betrachtete dieses Verhalten als strafbare Beeinträchtigung der Verkehrsüberwachung und verhängte die entsprechende Strafe gegen den Mann. 

Nachdem das Oberlandesgericht Hamm die Revision mit Beschluss vom 01.04.2025 (Az. 4 ORs 25/25) abgelehnt hat, ist das Urteil nun rechtskräftig.

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Blitzer umgestoßen: Strafrechtliche Relevanz auch ohne Beschädigung – § 316b StGB findet Anwendung

Im Mittelpunkt der Entscheidung des OLG Hamm stand die Frage, ob eine Geschwindigkeitsmessanlage im Sinne des Strafrechts „unbrauchbar“ gemacht werden kann, ohne dass sie beschädigt wird.

Die Messungen waren für eine Stunde nicht möglich, was für die strafrechtliche Bewertung ausreichend ist. Alle Instanzen – einschließlich des Landgerichts und des OLG Hamm – bejahten diese Frage. Der Mann habe vorsätzlich eine Anlage außer Betrieb gesetzt, die der öffentlichen Sicherheit dient, so das Gericht. Eine mobile Blitzeranlage fällt demnach unter den Schutzbereich des § 316b StGB (Störung öffentlicher Betriebe).

Entscheidend ist nicht, ob das Gerät technisch beschädigt wurde – sondern, dass es durch das gezielte Umstoßen der Kameras faktisch funktionsunfähig war.

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FAQs – Häufig gestellte Fragen

Ist das Umstoßen eines Blitzers strafbar, auch wenn kein Schaden entsteht?

Ja. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgericht Hamm ist bereits die vorübergehende Funktionsunfähigkeit einer Geschwindigkeitsmessanlage strafbar, auch wenn keine sichtbare Beschädigung vorliegt.

Welche Straftat kommt beim Umstoßen eines Blitzers in Betracht?

In Betracht kommt insbesondere der Straftatbestand der Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316b StGB, da Geschwindigkeitsmessanlagen der hoheitlichen Verkehrsüberwachung dienen.

Reicht eine kurzfristige Funktionsunfähigkeit für eine Strafbarkeit aus?

Ja. Entscheidend ist nicht die Dauer der Störung, sondern dass die Messanlage tatsächlich außer Betrieb gesetzt wurde. Auch eine zeitlich begrenzte Funktionsunfähigkeit genügt.

Muss der Blitzer technisch beschädigt sein, damit § 316b StGB greift?

Nein. Nach der Entscheidung des OLG Hamm ist eine technische Beschädigung nicht erforderlich. Es genügt, dass das Gerät faktisch nicht mehr einsatzfähig war.

Warum gelten Blitzer als geschützte Anlagen im Sinne des Strafrechts?

Geschwindigkeitsmessanlagen sind Teil der öffentlichen Verkehrsüberwachung und dienen der Sicherheit des Straßenverkehrs. Sie fallen daher unter den Schutz öffentlicher Betriebe.

Welche Rolle spielt der Vorsatz bei der strafrechtlichen Bewertung?

Voraussetzung ist, dass der Täter vorsätzlich handelt, also bewusst und gewollt die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt, etwa um Messungen zu verhindern.

Kann auch eine Geldstrafe verhängt werden, obwohl kein Sachschaden entstanden ist?

Ja. Im entschiedenen Fall wurde eine Geldstrafe verhängt, obwohl das Messgerät äußerlich unbeschädigt blieb. Maßgeblich war die Beeinträchtigung der Verkehrsüberwachung.

Welche Bedeutung hat § 69 StGB für E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss?

§ 69 StGB bestimmt die Aberkennung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. Trunkenheitsfahrten gemäß § 316 StGB werden regelmäßig als Normalfall für den Entzug des Führerscheins betrachtet.

Unterscheidet sich die Bewertung bei mobilen und stationären Blitzern?

Nein. Sowohl mobile als auch stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen können vom Schutzbereich des § 316b StGB erfasst sein, wenn sie der öffentlichen Sicherheit dienen.

Welche weiteren Straftatbestände können einschlägig sein?

Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Eine anwaltliche Prüfung ist wichtig, um Tatvorwurf, Vorsatz und rechtliche Einordnung zu klären.