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Verkehrsrecht

Messfehler mit Laser Pistole

Verkehrsrecht: Messgerät „Laser Patrol“ von Polizei falsch verwendet.

Bei einem Sonntagsausflug mit seinem Motorrad wurde einer unserer Mandanten in der Fränkischen Schweiz von einem Polizeibeamten mit einem Lasermessgerät (sog. Laser Patrol) geblitzt. Es wurde ein saftiges Bußgeld mit Fahrverbot verhängt. Zunächst zögerte der Mandant einen Anwalt zu beauftragen. Er hatte gehört, dass man gegen Bußgeldbescheide „eh nichts machen könne“. Schließlich wurden wir doch beauftragt.

Vor dem Amtsgericht Forchheim konnten wir der Polizei Fehler bei der Verwendung des Gerätes nachweisen. Der Mandant wurde freigesprochen.

[Amtsgericht Forchheim, Az: 3 Owi 312 Js 12448/07]