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Arbeitsrecht

Siemens muss 262.000,- € zahlen

Arbeitsrecht: Unwirksame Verdachtskündigung

In einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg vertraten wir einen Siemens-Manager, dem wegen angeblicher Veruntreuung von Provisionszahlungen außerordentlich gekündigt worden war. Wir konnten einen Vergleich erwirken, mit welchem die Vorwürfe ausgeräumt wurden, die außerordentliche Kündigung aufgehoben wurde und sich Siemens zu einer Zahlung (Lohn und Abfindung) in Höhe von 262.000,- € verpflichtete. Ein Nebeneffekt des Verfahrens war der Einblick in die (früher) gängige Praxis der Firma Siemens beim Einsatz sog. Provisionszahlungen zur Auftragsakquise.

Das Verfahren wurde so zu einem der Auslöser der sogenannten Schmiergeldaffäre. Auch die Presse berichtete darüber (z.B. Stern, Ausgabe vom 08.12.2005)

[Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az: 9 (7) Sa 665/02]