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Verkehrsrecht

Unfall bei ADAC-Sicherheitstraining

Verkehrsrecht: ADAC wird zu Schadensersatz wegen Unfall bei Sicherheitstraining verurteilt

In einem Rechtsstreit gegen den ADAC Nordbayern konnten wir für unseren Mandanten vor dem OLG Nürnberg die Zahlung eines Schmerzensgeld erwirken. Unser Mandant war bei einem vom ADAC durchgeführten Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer zu Sturz gekommen und hatte sich erhebliche Verletzungen zugezogen. Konkret ereignete sich der Unfall bei der Übung „Bremsen in Schräglage“. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass unser Mandat kurz vor dem Fahrtraining neue Reifen für sein Motorrad gekauft hatte. Dies in dem Glauben die Reifen hätten dann einen besonders guten „Grip“. Obwohl dem Sicherheitstrainer aufgefallen war, dass die Bereifung noch neu und an den Seiten nicht abgefahren war, ließ er den Mandanten die Übung ohne weiteren Warnhinweis absolvieren. Aufgrund des auf dem Reifen noch vorhandenen Trennmittels und der dadurch bedingten mangelnden Haftung, rutschte das Vorderrad bei der Übung wie auf einem Ölfilm weg.

Die Richter des OLG Nürnberg bejahten eine Pflichtverletzung des Sicherheitstrainers. Er hätte den Teilnehmer im Hinblick auf die schlechten Eigenschaften des neuen Reifens warnen bzw. aufklären müssen. Auch der Umstand dass die Teilnehmer des Trainings bei der Anmeldung unterschrieben hatten das Fahrsicherheitstraining auf eigenes Risiko zu absolvieren, führe nicht zu einem Haftungsausschluss des ADAC.

(OLG Nürnberg, Urteil vom 16.07.2014, Az: 2 U 1989/13)