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Arbeitsrecht

Aufhebungsverträge mit großen Arbeitgebern der Region

Arbeitsrecht: Abschluss von Aufhebungsverträgen

Aufgrund unserer langjährigen Täigkeit im Bereich des Arbeitsrechtes konnten wir bereits mit nahezu sämtlichen großen Arbeitgebern der Region für unsere Mandanten erfolgreich Aufgebungsverträge mit Abfindungszahlungen abschließen. Es wurden so unter anderem mit folgenden Firmen/Arbeitgebern  Aufhebungsverträge geschlossen:

  • Siemens AG
  • adidas
  • Schaeffler
  • Framatome
  • Universität Erlangen-Nürnberg
  • Uniklinikum Erlangen
  • Raiffeisenbank
  • Feser-Biemann
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Diakonie
  • Der Beck
  • und viele mehr

Profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz. Jede Arbeitgeber „tickt“ anders. Verhandlungen über Aufhebungsverträge sollten nicht schablonenhaft geführt, sondern individuell auf den „Gegner“ angepasst werden. Oft ist die Androhung einer Arbeitgeber-Kündigung oder ein Vorschlag des Arbeitgebers der Auftakt für entsprechende Verhandlungen. Wir habenaber  auch schon für unsere Mandanten proaktiv die Initiative für das Ausverhandeln eines Aufhebungsvertrages ergriffen. Generell gilt: Unterschreiben Sie niemals ohne vorherige rechtliche Prüfung und Beratung eine von Ihrem Arbeitgeber vorgelegte Aufhebungsvereinbarung. Erst Recht nicht, wenn von Arbeitgeberseite diesbezüglich Druck/Zeitdruck aufgebaut wird. Entgegen der landläufigen Meinung haben Sie diesbezüglich kein 14tägiges Widerrufsrecht. Mit Unterschrift wird der Vertrag wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet. Insbesondere sind folgende konkrete Punkte zu beachten:

  • Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist
  • Formulierungen zur Vermeidung einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur
  • Verpflichtung zur Ausstellung eines guten Zeugnisses
  • Abfindungszahlung in angemessener Höhe
  • kein Verzicht auf Urlaubsansprüche (wäre unwirksam)
  • kein Verzicht auf erworbene Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (wäre unwirksam)

Sollten Sie über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nachdenken oder sogar schon einen konkreten Vorschlag Ihres Arbeitgebers erhalten haben, dann vereinbaren Sie doch kurzfristig einen Termin in unserer Kanzlei. Wir beraten Sie gerne!