Strafrecht
Betrüger überführt
Strafrecht: Trickbetrügern das Handwerk gelegt
Unsere Kanzlei konnte in Zusammenarbeit mit einem aufmerksamen Mandanten Trickbetrügern das Handwerk legen. Die Erlanger Nachrichten berichteten. Die Betrüger wollten auf folgende Weise einen Betrag von 2.870,- € von unserem Mandanten ergaunern:
Ein Anrufer gab sich gegenüber unserem Mandanten als Mitarbeiter der Sparkasse Erlangen aus. Woher dem Anrufer bekannt war dass der Mandant Kunde bei der Sparkasse Erlangen war, ist nicht bekannt). Der Anrufer teilte dem Mandanten mit, dass sein Konto von der Staatsanwaltschaft Berlin gesperrt würde, wenn er nicht umgehend noch am selben Tag einen Betrag von 2.870 € auf ein bestimmtes Konto zahlen würde. Der Anrufer empfahl dem Mandanten, sich direkt mit der Staatsanwaltschaft in Berlin in Verbindung zu setzen. Der Anrufer teilte unserem Mandanten auch gleich die Telefonnummer und das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mit.
Der Mandant rief daraufhin die ihm genannte Telefonnummer an. Der Gesprächsteilnehmer gab sich als Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Berlin aus und teilte mit, der Mandant hätte bei einem Gewinnspiel des “Deutschen Gewinnsystem” seit dem Jahr 2010 mitgemacht, wobei hier Mitgliedsbeiträge von 2.870 € offen wären (der Mandant hatte im Jahr 2010 tatsächlich an Gewinnspielen anderer Anbieter teilgenommen). Der vermeintliche Staatsanwalt riet dazu, diese Summe noch am selben Tag unter folgender Bankverbindung mit einem bestimmten Verwendungszweck zu bezahlen. Sollte die Zahlung nicht sofort erfolgen, könne keine außergerichtliche Klärung mehr herbeigeführt werden. Der Vorgang wurde dann dem Richter übergeben, wodurch weitere Kosten entstehen würden.
Der Mandant setzte sich daraufhin nochmals mit seiner Bank in Verbindung. Von einem entsprechenden Anruf war dort nichts bekannt. Daraufhin vereinbarte der Mandant einen Termin mit dem Rechtsanwalt Martin Hering. Kurze Zeit später erhielt der Mandant erneut einen Anruf der vermeintlichen Staatsanwaltschaft Berlin, wobei nachgefragt wurde, ob zwischenzeitlich Zahlung erfolgt ist. Der Mandant teilte daraufhin mit, er würde sich erst mit seinem Rechtsanwalt besprechen, wozu er einen Termin um 18:00 Uhr hätte. Daraufhin erhielt er nach circa 15 Minuten einen weiteren Anruf. Die Anruferin gab sich als Mitarbeiterin der Kanzlei Hering & Partner aus. Sie teilte mit, der Termin wäre abgesagt, da der Anwalt zu dieser Zeit nicht im Hause wäre. Der Anwalt hätte sich jedoch bereits Akteneinsicht geben lassen und die Angelegenheit geprüft. Er würde dringend dazu raten den Betrag umgehend zu bezahlen, da sonst nur weitere erhebliche Kosten entstehen würden. Es ist lediglich einem Zufall zu verdanken, dass der Mandant den vermeintlichen Rat nicht befolgte und nochmals in unsere