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Versicherungsrecht

BU-Rente gesichert

Versicherungsrecht: Mandant darf BU-Rente trotz neuem Job behalten

 

Für einen Mandanten (Handwerker) konnten wir die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erwirken. Die Versicherung hatte zunächst gegenüber dem Mandanten weitere Zahlungen mit dem Argument abgelehnt, eine Berufsunfähigkeit liege nicht (mehr) vor, da der Mandant zwischenzeitlich umgeschult hatte und in einem neuen Beruf arbeitete. In dem neuen Beruf bezog er dort ähnliche Verdienste wie in seinem ursprünglichen Beruf als Handwerksmeister.

Laut Rechtsprechung führt die Arbeit in einem neuen Beruf nur dann zum Wegfall der BU-Rente, wenn der neuer Beruf von Qualifikation und gesellschaftlichem Ansehen einen höheren Stellenwert hat, als der Beruf, in welchem die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen war (OLG Karlsruhe, Az.: 12 U 93/12). Bei Gleichwertigkeit der Berufe besteht der anspruch auf BU-Rente fort. Selbst wenn der Versicherte seinen bisherigen Beruf weiter ausübt, führt das nicht automatisch zum Wegfall der BU-Rente. Kann der Versicherte nachweisen, dass die Arbeit „überobligatorisch“ ist, d.h. er krankheitsbedingt nicht arbeiten müsste, dies aber trotzdem tut, so besteht der Anspruch gegen die private BU-Versicherung fort (vgl. BGH, 11.10.2000, VersR 2001, 89).

Für unseren Mandanten bedeutete dies: Er konnte weiterhin in voller Höhe die BU-Rente aus seiner privaten Rentenversicheurng beziehen, ohne dass ihm sein Einkommen aus der neuen Berufsausübung angerechnet wurde.