Verkehrsrecht
Fahrverbot aufgehoben
Verkehrsrecht: Amtsgericht Heilbronn hebt Fahrverbot der Bußgeldstelle auf.
Ein neuer „Trend“ in Bußgeldsachen ist die Ahndung des Nichtbeachtens der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Gegen unseren Mandanten, einem Lkw-Fahrer, wurde ein solcher Bußgeldbescheid verhängt. Der Tatbestand sieht eine Geldbuße von 240,- € und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Für Berufskraftfahrer können solche Fahrverbote zur Existenzbefrohung werden. Oft drohen bei Fahrverboten Kündigungen des Arbeitgebers.
In dem vor dem AG Heilbronn verhandelten Fall war unser Mandant zunächst am Stauende auf Höhe einer Autobahnauffahrt auf die linke Spur abgedrängt worden. Unmittelbar nach der Auffahrt begann ein Stau. Unserem Mandanten gelang es daher nicht mehr auf die rechte Spur zurück zu wechseln. Er kam neben einem anderen Lkw zum Stehen. Wegen der Breite der beiden Lkw konnte in dieser Situation dann keine ausreichende Rettungsgasse mehr gebildet werden, weshalb die Polizei ein Owi-Verfahren einleitete.
Die zuständige Richterin meinte zwar lapidar, unser Mandant dürfe sich am Stauende eben nicht auf die linke Spur abdrängen lassen, so dass der Tatbestand des Nichtbeachtens einer Rettungsgasse erfüllt sei. Allerdings konnten wir mit Hinweis auf das leere Fahreignungsregister und die besondere Härte des Fahrverbotes erreichen, dass das Gericht das Fahrverbot aufhob. Dies war für die berufliche Zukunft unseres Mandanten sehr wichtig.
(Amtsgericht Heilbronn, Urteil vom 3.08.2018, Az 21 Owi 25 Js 19080/18)