Erbrecht
Richtig Vererben
Erbrecht: Die Erbfolge selbstbestimmt regeln
Wir beraten unsere Mandanten bei Erstellung von Testamenten. Die Vorteile eines Testaments liegen für gewöhnlich klar auf der Hand, denn durch die Errichtung eines Testaments richtet sich die Erbfolge nach dem Willen des Verstorbenen und nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zudem hinterlässt man seine Angehörigen auf diese Art und Weise nicht im Ungewissen, schließlich beinhaltet das Testament den letzten Willen.
Falls sich ein Erbe besonders gut gekümmert und beispielsweise die Pflege übernommen hat, kann man sich hierfür im Rahmen eines Testaments bedanken und die Leistungen gleichzeitig mit einer höheren Erbschaft honorieren. Gleichzeitig existiert durch die Testaments-Errichtung auch die Möglichkeit, Angehörige zu enterben, falls diese ein Verhalten an den Tag gelegt haben, dass man nicht hinnehmen will. Ob die betreffenden Erben vollkommen leer ausgehen oder doch den Pflichtteil erben, hängt vom Einzelfall ab.
Wir erläutern unseren Mandanten auch die Unterschiede bzw. Vor- und Nachteile der Errichtung eines notariellen Testaments im Vergleich zu einem eigenhändigen Testament. Für den Fall, dass ein notarielles Testament gewünscht wird, kooperieren wir diebszeüglich mit dem Notarit Dr. Giehl & Braun, welches sich in den direkt an unsere Kanzlei angrenzenden Büroräumlichkeiten befindet. Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten auch in Bezug auf Ehegattentestamente (sog. Berliner Testament).