Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an: 09131 88030

x
Vertragsrecht

Kündigung Mietvertrag wegen Bedrohung

Mietrecht: Bedrohung von Mitmietern rechtfertigt außerordentliche Kündigung

 

Vor dem Amtsgericht Amberg vertraten wir die Eigentümerin eines Mietshauses in einem Prozess gegen einen ihrer Mieter. Wir hatten für die Mandantin zuvor die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses erklärt. Der Mieter hatte diese Kündigung jedoch nicht akzeptiert und war nicht aus der Wohnung ausgezogen.

 

Hauptgrund der Kündigung war der Umstand, dass der Mieter häufiger andere Mitmieter des Mehrfamilienhauses verbal bedroht und eingeschüchtert hatte. Insbesondere wollte der Mieter damit erreichen, dass ihn Mitmieter nicht wegen Ruhestörung und anderer Verletzungen des Mietvertrages bei der Vermieterin „verpfeiffen“.

 

Die verbalen Drohungen allein hätten für sich genommen wohl eine Kündigung noch nicht gerechtfertigt. Dann aber wurden im Auto des besagten Mieters bei einer Verkehrskontrolle eine Schusswaffe, eine Machete, ein Messer, Handfesseln und Einbruchswerkzeug gefunden. Es kam daraufhin zu einem groß angelegtem Polizeieinsatz in dem Mietshaus. Nun hatten die Mitmieter natürlich erst recht Angst, da die zuvor mündlich ausgesprochenen Drohungen in einem ganz anderen Licht erschienen.

 

Der Anwalt des verklagten Mieters argumentiere, eine Kündigung des Mietverhältnisses käme einer Vorverurteilung seines Mandanten gleich. Man müsse zunächst den Ausgang des Strafprozesses abwarten. Das Gericht sah dies jedoch anders und schloss sich in der Urteilsbegründung weitgehend unserer Argumentation an. Aufgrund der Waffenfunde in Kombination mit den ausgesprochenen Drohungen bestünde für die Mitmieter eine begründete Furcht vor der Gefährlichkeit des Mieters. Es sei weder für die anderen Mieter noch für die Vermieterin zumutbar, den Ausgang des langwierigen Strafprozesses abzuwarten. Die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung wurde folglich bestätigt.

 

AG Amberg (Az: 3 C 882/17)