Strafrecht
Ansprüche für Vergewaltigungsopfer
Strafrecht: Opfer im Vergewaltigungsprozess als Nebenkläger vertreten.
Ein amerikanischer Soldat wurde vom Landgericht Nürnberg wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und einem Monat verurteilt. Das Urteil wurde von dem von unserer Kanzlei vertretenen Opfer – einer jungen Erlangerin – mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen.
Der Täter hatte sich zunächst auf der Flucht befunden und wurde über eine Fahndungsanzeige in der Presse gesucht. Am 17.05.12 konnte der Beschuldigte dann festgenommen werden und befand sich seither in U-Haft.
Weil der Angeklagte kein Geständnis ablegte, musste die Geschädigte in einer vierstündigen Mammutbefragung die Pein der Tat immer wieder durchleben. Dies wirkte sich für den Angeklagten bei der Höhe der Strafzumessung negativ aus
Als Besonderheit stellte sich in der Hauptverhandlung heraus, dass der Täter offensichtlich bereits in früheren Jahren wegen eines vergleichbaren Delikts in den USA verurteilt worden war und die USA wegen des Verstoßes gegen Bewährungsauflagen bereits die Auslieferung beantragt hatte. Ferner war er zum Tatzeitpunkt auch in Deutschland vorbestraft. Beide Taten konnten aus formellen Gründen jedoch nicht als einschlägige Vorstrafen bei der Bemessung der Strafhöhe berücksichtigt werden. Ansonsten wäre die Strafe wohl noch höher ausgefallen.
Wir sicherten für unsere Mandantin zusätzlich die zivilrechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 13 KLs 253 Js 1265/2012)