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Vertragsrecht

Räumung von Briefkastenfirma

Mietrecht: Briefkastenfirma schützt nicht vor Räumung

 

Wir erstritten für einen Mandanten vor dem Amtsgericht Erlangen einen Räumungstitel gegen einen säumigen Mieter. Dieser versuchte mit einem Trick der Zwangsräumung zu entgehen. Er hatte im Handelsregister ohne Kenntnis des Vermieters (unseres Mandanten) eine Firma mit Sitz an seiner Wohnanschrift eintragen lassen und den Firmennamen auch am Briefkasten angebracht. Der Mieter wollte uns auf diese Weise dazu zwingen, ein weiteres Räumungsurteil gegen die Firma zu erwirken. Dies hätte zu einem erheblichen Zeitverlust geführt. Die Rechnung des Mieters ging aber nicht auf. Wir wiesen die zuständige Gerichtsvollzieherin an, bei einem „Besuch“ beim Mieter darauf zu achten, ob in der Wohnung Anzeichen auf eine echte Firmentätigkeit zu finden seien. Da dies nicht der Fall war, hätte die Wohnung auch ohne weiteres Urteil gegen die (Briefkasten-) Firma geräumt werden können. Als die zuständige Gerichtsvollzieherin dies dem Mieter mitteilte, zo dieser doch noch „freiwillig“ aus.

 

AG Erlangen (Az: 2 C 852/17)