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Familienrecht

Richter drückt sich

Familienrecht: Richter weigert sich zu entscheiden

Wir vertraten eine Mandantin, die sich von ihrem Mann trennen wollte und diesen gebeten hatte, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen. Nachdem dieser der Bitte unsere Mandantin nicht nachkam, wurde von uns ein gerichtliches Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung eingeleitet.

In dem Verfahren zeigte sich der Richter etwas erbost. Wenn sich die Parteien nicht einigen könnten, sehe er nicht ein, warum er diese Streitfrage entscheiden solle (was nach dem Willen des Gesetzgebers eigentlich seine Aufgabe in diesem Verfahren gewesen wäre). Der Richter forderte die Parteien auf, zunächst weitere Gespräche zu führen. Erwartungsgemäß führten jedoch auch diese Gespräche nicht zu einer Einigung. Somit kam der Richter letztlich doch nicht um eine Entscheidung herum. Die Entscheidung fiel zugunsten unserer Mandantin aus. Ihr wurde das Recht zugesprochen, die Wohnung gemeinsam mit ihrer Tochter zu bewohnen. Der Ehemann zog widerwillig aus.

(Aktenzeichen aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht)