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Arbeitsrecht

Schulden in Geld verwandelt

Arbeitsrecht: Anstatt 42.000,- € zu zahlen, 35.000,- € bekommen.

Wir konnten in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Nürnberg für unsere Mandantin einen schönen Erfolg erzielen. Unsere Mandantin hatte uns mit der Abwehr einer Forderung ihres Arbeitgebers in Höhe von ca. 42.000,- € wegen einer vermeintlichen Überzahlung von Provisionen beauftragt. Im arbeitsgerichtlichen Prozess konnten wir durch Einforderung und Auswertung der sog. Buchauszüge jedoch nachweisen, dass bei richtiger Auslegung des Arbeitsvertrages in Wirklichkeit keine Überzahlung von Provisionen, sondern eine Unterzahlung vorlag. Letztendlich ließ der Arbeitgeber im Prozess dann die ursprünglich geltende gemachte Forderung in Höhe von ca. 42.000,- € fallen und verpflichtete sich im Gegenzug durch einen Prozessvergleich zur Zahlung von 35.000,- € an unsere Mandantin. Mit der Abwehr einer Forderung beauftragt zu sein und dann im Prozess sogar eine Zahlung für den Mandanten erwirken zu können, ist natürlich ein ebenso seltenes wie positives Ergebnis eines Prozesses.

Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 18.02.2019 (Az: 8 Ca 4508/18)