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Familienrecht

Trennung in den Flitterwochen

Familienrecht: Unterhaltsanspruch trotz Trennung unmittelbar nach der Hochzeit

Normalerweise spricht man ja vom verflixten siebten Jahr. In einem unserer Fälle kam es aber bereits am siebten Tag zur Trennung des Ehepaares. Das frisch verheiratete Paar befand sich in den Flitterwochen. Nach Auskunft des Ehemannes zeigte seine Frau dort ihr „wahres Gesicht“, als sie sich mit seiner Kreditkarte auf Shopping-Tour am Urlaubsort begab. Über den ausgegebenen vierstelligen Betrag kam es derart zum Streit, dass das Paar getrennt aus den Flitterwochen abreiste und auch das weitere Leben getrennt voneinander verbringen möchte.

Vor der Scheidung blieb den Eheleuten jedoch das erforderliche Trennungjahr nicht erspart. Außerdem wurde der Ehemann vom Amtsgericht Erlangen zur Zahlung von Trennungsunterhalt verurteilt. Somit wurde die sehr kurze Ehe für den Mann zu einem sehr teueren „Vergnügen“.

(Aktenzeichen aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht)