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Arbeitsrecht

Versetzung des Erziehers rechtswidrig

Arbeitsrecht: Versetzung eines langjährigen Angestellten der Stadt Nürnberg erfolgreich angefochten.

In einem Rechtsstreit unseres Mandanten mit der Stadt Nürnberg sind wir erfolgreich gegen eine Versetzung und eine falsche Lohngruppeneingruppierung vorgegangen. In dem Verfahren hatte das Arbeitsgericht entsprechend unserer Rechtsauffassung die Maßnahme der Stadt Nürnberg nicht als reine Umsetzung, sondern als Versetzung mit degradierendem Charakter bewertet und auch unsere Bedenken gegen die korrekte Eingruppierung geäußert. Die Stadt Nürnberg verpflichtete sich daraufhin in einem gerichtlichen Vergleich die Versetzung „freiwillig“ rückgängig zu machen und unseren Mandanten in eine höhere Lohngruppe einzugruppieren.

(Arbeitsgericht Nürnberg, Vergleich vom 19.01.2017, Az: 16 Ca 4136/16)