Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an: 09131 88030

x
Familienrecht

Versöhnung in letzter Minute

Familienrecht: Happy End im Scheidungsverfahren

Für eine Mandantin leiteten wir ein Scheidungsverfahren ein. Dabei bestand die Problematik, dass unsere Mandantin zwar bereits seit langer Zeit von ihrem Ehemann getrennt lebte. Die Trennung hatten die Parteien jedoch innerhalb der gemeinsamen Wohnung vollzogen, so dass hier Beweisprobleme auftraten (es ist ja niemand rund um die Uhr dabei, um eine getrennte Lebensführung in allen Bereichen bestätigen zu können). Der Ehemann wollte sich nicht scheiden lassen und gab zunächst an, dass die Parteien nicht vollständig getrennt gelebt hätten. In der mündlichen Verhandlung ließ sich der Ehemann aber davon überzeugen, dass es keinen Sinn mache, an der Ehe unnötig festzuhalten. Er räumte daher ein, dass die Parteien tatsächlich schon länger getrennt gelebt haben.

Nachdem damit das Trennungsjahr erfüllt war, sprach der Richter in der mündlichen Verhandlung die Scheidung der Parteien aus. Natürlich ist auch gegen einen Scheidungsbeschluss ein Rechtsmittel möglich. Um die Scheidung nicht rechtskräftig werden zu lassen, legte der Ehemann wenige Tage vor Ablauf der Beschwerdefrist Rechtsmittel zum Oberlandesgericht ein. Anschließend teilte uns die Mandantin mit, sie habe sich nach der Scheidung mehrmals und intensiv mit ihrem Mann versöhnt und sie hätten entschlossen, weiter verheiratet zu bleiben. Dem Wunsch der Mandantin entsprechend nahmen wir den Scheidungsantrag in der zweiten Instanz dann wieder zurück.

(Aktenzeichen aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht)