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Erbrecht

Vorweggenommene Erbfolge

Erbrecht: Schenken mit warmer Hand – Übertragung von Immobilien

 

In Kooperation mit dem Notariat Dr. Giehl + Braun bieten wir diverse Möglichkeiten und Vertragsmodelle der vorweggenommenen Erbfolge an. Insbesondere durch die Übertragung von Immobilien von Elterngeneration auf die Kinder können diverse Vorteile entstehen (z.B. Steuerersparnis, u.a.). In solchen Verträgen können auch Sicherungen für die schenkenden Eltern eingebaut werden (z.B. Wohnrechte, Rückholklauseln für den Fall der Insolvenz des Kindes oder einer Scheidung u.a.). Jedes Jahr nutzen zahlreiche Mandanten diese Möglichkeit der Rechtsgestaltung und sparen auf diese Weise Erbschaftssteuer in erheblichem Maße.