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Verkehrsrecht

130.000,- € für Motorradfahrer

Verkehrsrechrecht: KRAVAG Versicherung zahlt verunfalltem Motorradfahrer 130.000,- €

Wir haben einen verunfallten Motorradfahrer in einer Auseinandersetzung mit der KRAVAG Kfz-Haftpflichtversicherung außergerichtlich vertreten.

Bei dem Unfall hatte sich unser Mandant erheblich verletzt. Unstreitig war im vorliegenden Fall das Verschulden des bei der KRAVAG versicherten Pkw-Fahrers. Heftig umstritten war hingegen die Höhe des zu regulierenden Schadens. Insbesondere bestritt die Versicherung, dass die gesundheitlichen Beschwerden und Probleme unseres Mandanten auf den Unfall zurückzuführen waren. Dies ist leider ein übliches Vorgehen von Haftpflichtversicherungen.

So musste durch die Einholung von ärztlichen Gutachten mühsam der Beweis für die unfallbedingten Verletzungen und Beschwerden geführt werden. Wir konnten darüber hinaus auch nachweisen, dass unser Mandant bleibende Schäden zurückbehalten wird und auch in seiner Arbeitsfähigkeit zeitlebens eingeschränkt sein wird.

Letztlich konnten wir einen außergerichtlichen Abgeltungsvergleich ausverhandeln, in welchem sich die Versicherung zur Zahlung von insgesamt 130.000,- € an unseren Mandanten verpflichtete. Auf diese Weise blieb unserem Mandanten ein langjähriger Rechtsstreit vor den Zivilgerichten erspart.

Wie auch bei anderen Verkehrsunfällen, so war es auch in diesem Fall äußerst wichtig, sich bei den Regulierungsverhandlungen nicht nur auf das beschädigte Motorrad und die Zahlung von Schmerzensgeld zu konzentrieren. Um möglichst gute Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen, müssen bei der Unfallregulierung stets auch weitere Schadenspositionen w.z.B. bisheriger Verdienstausfall, zukünftiger Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Rentenausfälle u.a. bei der Schadensbezifferung berücksichtigt werden. Es fällt auf, dass diese Positionen bei der Schadensregulierung oft stiefmütterlich behandelt werden, obgleich gerade diese Positionen oft erheblich ins Gewicht fallen.