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Arbeitsrecht

Grundsatzurteil für Lehrkräfte in Teilzeit

Arbeitsrecht: Stundenreduzierung einer Lehrkraft in Teilzeit rechtswidrig

Die Stadt Erlangen schließt mit ihren in Teilzeit angestellten Lehrkräften an städtischen Schulen häufig Verträge mit einer verhältnismäßig niedrigen Stundenzahl. Die entsprechenden Lehrkräfte werden dann immer erst kurz vor Beginn des Schuljahres darüber informiert, wie viele Stunden sie tatsächlich unterrichten dürfen. Dies erschwert natürlich ihre Finanz- und Lebensplanung.


Das Arbeitsgericht Nürnberg hat diese Praxis der Stadt Erlangen in einem unserer Fälle nun für rechtswidrig erklärt. Unsere Mandantin hatte einen Vertrag für 11 Stunden, unterrichtete jedoch in den vergangenen Schuljahren immer 18 oder 19 Stunden. Im Schuljahr 2022/23 wurden die Stunden dann ohne jede Vorwarnung auf die vertraglich garantierten 11 Stunden reduziert. Dadurch verringerte sich das Einkommen unserer Mandantin um mehr als 40%. Hiergegen erhoben wir Klage und gewannen beim Arbeitsgericht Nürnberg in erster Instanz. Das Gericht verpflichtete die Stadt Erlangen unsere Mandantin weiter mit 18 Unterrichtsstunden zu beschäftigen und auch entsprechend zu vergüten. Von diesem Urteil werden nun alle Teilzeit-Lehrkräfte profitieren. (Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 15.03.2023, Az: 12 Ca 3049/22)