Ihre Vorteile mit uns beim Unterhalt
Präzise Berechnung
Mit über 20 Jahren Erfahrung prüfen wir Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit – nachvollziehbar und fundiert (Leitlinien, z. B. Düsseldorfer Tabelle).
Schnelle Auskunftsbeschaffung
Gezielte Anforderung von Belegen und Auskünften – strukturiert, fristensicher, mit Druckmitteln, wo nötig.
Realistische Ergebnisse
Keine Luftschlösser: belastbare Zahlen, die in der Praxis Bestand haben – Grundlage für Vergleich oder Entscheidung.
Durchsetzung & Absicherung
Titel/Vereinbarungen erstellen, vollstreckbar sichern und bei Änderungen anpassen (Abänderung).
Warum saubere Unterhaltsberechnung entscheidend ist
Unterhalt betrifft Existenzsicherung und Planungssicherheit. Falsche Annahmen führen schnell zu langem Streit. Wir schaffen Transparenz: Welche Einkünfte zählen? Welche Abzüge sind anerkennbar? Wie wirkt sich Betreuung aus? So entstehen tragfähige Lösungen – außergerichtlich, wenn möglich; konsequent gerichtlich, wenn nötig.
Mit klarer Struktur:
- vermeiden Sie teure Fehler und Doppelkonflikte,
- erhalten Sie schnelle, belastbare Zahlen,
- sichern Sie Ansprüche fristgerecht ab,
- gewinnen Sie Planbarkeit für die nächsten Schritte.
Unsere Expertise – Ihr Vorteil
Seit über 20 Jahren beraten wir zu Trennungs-, nachehelichem- und Kindesunterhalt, inklusive Sonder-/Mehrbedarf, Mangelfall, Selbstbehalt und Umgangsmodellen. Ziel: zügige, praxistaugliche Ergebnisse – transparent und konsequent umgesetzt. In geeigneten Fällen setzen wir auch auf Mediation.


Ablauf beim Unterhalt
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Erstgespräch & Datencheck
Wir erfassen Einkünfte, Bedarf, Betreuungssituation und Besonderheiten.
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Auskünfte & Belege
Gezielte Anforderung von Lohn-/Steuerunterlagen, Selbstständigenzahlen, Belastungen.
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Berechnung & Vorschlag
Nach Leitlinien berechnen wir den Unterhalt und prüfen Vergleichsoptionen.
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Gerichtliche Durchsetzung (sofern erforderlich)
Antrag/Klage bis zum Gerichtsbeschluss – wir setzen Ansprüche konsequent durch.
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Rechtssichere Fixierung
Titulierung als Vergleich durch (Notar-)Urkunde. Alternativ wird – wie oben – der gerichtliche Beschluss erstritten.
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Durchsetzung & Anpassung
Zahlungsverzug, Vollstreckung oder Abänderung bei veränderten Verhältnissen.
FAQ – Häufige Fragen zum Unterhalt
Welche Unterhaltsarten gibt es?
Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt (ggf. Sonder-/Mehrbedarf).
Wie wird Unterhalt berechnet?
Grundlage sind bereinigte Einkünfte, Bedarf und Leistungsfähigkeit; Leitlinien (z. B. Düsseldorfer Tabelle) dienen als Orientierung.
Welche Auskünfte werden benötigt?
Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen, Nachweise zu Belastungen, bei Selbstständigen betriebliche Unterlagen.
Was, wenn Auskünfte verweigert werden?
Auskünfte und Belege können wir durchsetzen – erforderlichenfalls gerichtlich.
Ab wann besteht Anspruch – auch rückwirkend?
Ansprüche sollten früh geltend gemacht werden; Rückwirkung ist regelmäßig erst ab Aufforderung/Geltendmachung möglich.
Was ist mit Erwerbsobliegenheit und fiktiven Einkünften?
Bei zumutbarer Erwerbstätigkeit können fiktive Einkünfte angesetzt werden, wenn nicht gearbeitet wird, obwohl es möglich wäre.
Kann Unterhalt später geändert werden?
Ja, bei wesentlicher Veränderung (Einkommen, Betreuung, Bedarf) ist eine Anpassung/Abänderung möglich.
Wie sichere ich den Anspruch ab?
Durch einen vollstreckbaren Titel (z. B. Vergleich/Beschluss); wir erstellen und sichern die passende Form.
Kostenfreie Ersteinschätzung – Unterhalt
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir prüfen die Unterhaltsfrage und besprechen die nächsten Schritte.
- Kurzfristige Rückmeldung & flexible Termine (vor Ort, telefonisch, Video)
- Nachvollziehbare Berechnung nach Leitlinien
- Klare Strategie: Vergleich, Titel, Durchsetzung
- Transparente Information zu den voraussichtlichen Kosten