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Mediation

Es gibt verschiedene Gründe weshalb streitende Parteien z.B. als Eltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen auch nach ihrer juristischen Auseinandersetzung zwangsläufig miteinander verbunden bleiben. In diesen Fällen ist es wünschenswert, zu einem bedürfnisgerechten Konsens zu gelangen, aus dem beide Konfliktgegner als Gewinner hervorgehen und sich in Folge dessen als Konfliktpartner verstehen und begegnen können.

Deshalb sind wir stolz, Ihnen durch unsere zertifizierten Mediatoren, Rechtsanwalt Martin Hering, Rechtsanwältin Johanna Geiger-Ögük und Rechtsanwälting Corinna Cronenberg auf Wunsch mit der Familien-, Nachbarschafts- oder Wirtschaftsmediation eine Alternative zur streitigen Auseinandersetzung bieten zu können.

Hierbei wird Mediation verstanden als:

  • außergerichtliches Kofliktbearbeitungsverfahren
  • in dem alle am Konflikt Beteiligten (Medianten)
  • mit Unterstützung eines externen, allparteilichen und empathischen Dritten (Mediators)
  • freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam
  • eine konsensfähige Konfliktlösung erarbeiten

Das Gesetz wird oftmals als „gutes Recht“ verstanden, das nicht einzufordern einer Verschwendung gleich käme oder als ein Zeichen der Schwäche empfunden wird. Gesetze kann man aber auch anders begreifen. Als letztes Mittel, als Machtwort.

Die Positionen der Konfliktparteien lassen sich sowohl auf Grund „harter“ als auch mittels „weicher“ Fakten begründen. Bei „harten“ Informationen/Fakten handelt es sich um Umstände, die verobjektivierbar sind und von dem Konfliktpartner überprüft werden können. „Weiche“ Informationen/Fakten beinhalten Pläne, Wünsche, Ängste und Hoffnungen, die das zukünftige Leben betreffen und für Lösung bringende Entscheidungen im Mediationsverfahren Bedeutung gewinnen. „Weiche“ Informationen/Fakten sind nicht objektivierbar.

Ein gerichtlicher Beschluss muss überprüfbar und hierfür objektivierbar sein. Dies hat zur Folge, dass sich ein Richter nur innerhalb eines generalisierten Wertesystems bewegen und nahezu ausschließlich an „harten“ Fakten orientieren darf. Als Anwälte kämpfen wir parteiisch für die Durchsetzung der „harten“ Interessen. Geht es um eine (Er-)Klärung von Rechten und Pflichten, so ist das Gerichtsverfahren zielführend. Muss sich dagegen ein individueller Konflikt in das Raster allgemeiner Regelungen fügen, führt dies erfahrungsgemäß dazu, dass selbst derjenige, der erreicht was er gefordert hat, nach dem Beschluss nicht die Erleichterung oder Befriedigung erlebt, die er sich von einer Entscheidung erhofft hat. Die Sachebene, die Faktenlage wurde zwar geklärt, aber die hinter der Forderung verborgenen Bedürfnisse, Sorgen oder Wünsche bleiben den Konfliktparteien.

Die Mediation dagegen verlangt mit dem Grundsatz der Offenheit & Informiertheit, dass alle „harten“ und „weichen“ Fakten des Konfliktstoffs offenbart werden um entsprechende Berücksichtigung finden zu können. Sie ist gegenwarts- und zukunftsorientiert.[2] Durch die Suche nach den Gefühlen und Bedürfnissen, welche hinter den jeweiligen Konfliktpunkten stehen, ist es möglich, z.B. auch unter den grundsätzlich widrigen Umständen einer Trennungssituation zu einer Win-Win Lösung zu gelangen. Gerade wenn einer Forderung unterschiedliche Bedürfnisse zu Grunde liegen, muss es keinen Gewinner bzw. Verlierer geben, sondern es kann Wege geben, trotz faktisch unteilbarem Forderungsgegenstand bedürfnisgerechte Lösungen zu finden, die dem die Medianten umgebenden Beziehungsgeflecht Rechnung tragen.

[1] Dr.jur. Hein Möhn/ Anke Siebel (M.A.): Mediation, S.16
[2] Hartmut Schäffer: Mediation- die Grundlagen, S.151
[3] vgl. Dr.jur. Hein Möhn/ Anke Siebel (M.A.): Mediation, S.12