Betriebsausfallversicherer verweigern Zahlungen für Schließungen während Lockdown
Wir vertreten zur Zeit mehrere Gastronomen im Bundesgebiet, die über Betriebsausfallversicherungen verfügen. Die entsprechenden Versicherungen verweigern jedoch Zahlungen. Dies mit dem Argument, der Krankheitserreger COVID-19 sei weder im Infektionsschutzgesetz aufgeführt, noch in den Auflistungen innerhalb der Versicherungsbedingungen enthalten. Inwieweit Ansprüche bestehen, ist derzeit rechtlich höchst umstritten. Rechtsprechung gibt es selbstverständlich zu dieser Frage derzeit noch nicht. Versicherte sollten sich aber zumindest nicht billig und schnell „abspeisen“ lassen, oder gar freiwillig auf Zahlungen verzichten. Wir haben zwischenzeitlich für Gastronomen bereits Klagen eingereichten. Ein Verhandlungstermin fand bislang jedoch in keinem der Prozesse statt.