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Rechtsanwalt
Martin Hering

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Profil

Nach der juristischen Ausbildung an der Universität Erlangen und dem Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg war Herr Hering zunächst in der freien Wirtschaft tätig. Er entschloss sich aber, zu der bereits während des Referendariats ausgeübten Rechtsanwaltstätigkeit zurückzukehren. So gründete er am 01. Mai 2003 seine eigene Kanzlei. Er übernahm dabei den Mandantenstamm einer bestehenden Erlanger Kanzlei.

Im Jahr 2004 folgte der Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Tim Hermann durch die Gründung der Kanzlei Hering & Partner, die zwischenzeitlich in Kanzlei Hering & Hermann umbenannt wurde.

Martin Hering ist anerkannter und erfahrener Mediator in allen hierfür geeigneten Bereichen. Zum Beleg seiner hochqualifizierten Ausbildung ließ er sich im Jahr 2004 vom Bundesverband für Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt (BMWA) zertifizieren.

Herr Hering hat sich in seiner anwaltlichen Tätigkeit ausschließlich auf das Familienrecht spezialisiert. Er erwarb die theoretische und fachliche Qualifikation für die Fachanwaltschaft im Familienrecht, so dass ihm im Jahr 2010 der der Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen wurde. Durch den Nachweis fortlaufender qualifizierter Weiterbildung ist er so nicht nur bis heute durchgängig berechtigt, diesen Titel weiterzuführen, sondern insbesondre in der Lage, kompetent und schnell auf Gesetzesänderungen und Änderungen in der Rechtsprechung entsprechend reagieren zu können.

Mitgliedschaften (u.a.):
Deutscher Anwaltsverein
Bundesverband für Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt
Nürnberger Gesellschaft für Mediation
Erlanger Arbeiter-Samariter-Bund