Herr Hermann absolvierte seine juristischen Ausbildung an der Universität Erlangen (Studium) und dem Oberlandesgericht Nürnberg (Referendariat). Seit 2003 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 2004 schloss sich Herr Hermann als Sozius der Kanzlei Hering & Partner an. Die Kanzlei wurde zwischenzeitlich in Kanzlei Hering & Hermann umbenannt. Die Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Hermann liegen seit nunmehr fast 20 Jahren in den Bereichen Arbeitsrechtsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Voraussetzung hierfür sind der Nachweis vertiefter theoretischer Kenntnisse, die praktischen Erfahrung aus mindestens 100 Fällen aus verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts in einem Zeitraum von drei Jahren und die regelmäßige Absolvierung von Fortbildungsveranstaltungen.
Neben dem juristischen Handwerkszeug bringt Herr Hermann auch wertvolle praktische Erfahrungen aus der freien Wirtschaft mit. So war er von 1996-2000 als Werkstudent für die Siemens AG tätig. Sein besonderes Interesse galt bereits während der Ausbildung auch dem anglo-amerikanischen Rechtskreis. So absolvierte er im Jahr 1998 ein Semester an der State University of New York und arbeite im Rahmen des Referendariats im Jahr 2002 vier Monate lang für die renommierte Großkanzlei CBM Law in San Francisco. Die in einem Nebenstudium und durch seine Auslandsaufenthalte erworbenen Englisch Kenntnisse ermöglichen es Herrn Hermann Mandanten auch in englischer Sprache zu beraten.
Neben seiner Anwaltstätigkeit in der Kanzlei ist Herr Hermann als Dozent an der Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe des Universitätsklinikums Erlangen tätig.