5. Januar 2026
Verkehrsrecht
Zwölf Monate Fahrtenbuchauflage auch beim ersten Verkehrsverstoß zulässig – Urteil des VG Hamburg
Fahrtenbuchauflage auch beim ersten Verkehrsverstoß möglich: VG Hamburg bestätigt zwölf Monate bei Rotlichtverstoß. Jetzt rechtlich informieren.
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