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21 Tage Frist für die Kündigungsschutzklage

Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag auf dem Tisch?

Schnelle Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Handeln Sie nicht ohne rechtliche Prüfung: Für die Kündigungsschutzklage haben Sie ab Zugang nur drei Wochen Zeit. Ein Aufhebungsvertrag wird mit Ihrer Unterschrift sofort bindend – ein Widerrufsrecht gibt es nicht.

Noch unsicher? Eine erste Einschätzung verpflichtet Sie zu nichts.

Lieber gleich sprechen? ☎ 09131 88030

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Ihre Vorteile mit Fachanwalt Tim Hermann

Über 20 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Tim Hermann ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg als Fachanwalt für Arbeitsrecht zertifiziert.

Verhandlungserfahrung gegen große Arbeitgeber

Bereits vertreten gegenüber Siemens, adidas, Schaeffler, Uniklinikum Erlangen, Stadt Erlangen und vielen weiteren Arbeitgebern der Region.

Schnelle Ersteinschätzung

Wir sagen Ihnen zeitnah, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt oder ob ein Aufhebungsvertrag mit höherer Abfindung möglich ist.

Beratung – auch online und auf Englisch

Ob persönlich in Erlangen, telefonisch oder per Video – wir passen uns Ihrer Situation an.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Bei einer Kündigung haben Sie ab Zugang nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen – versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar wäre. Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es kein Widerrufsrecht: Mit Ihrer Unterschrift ist der Vertrag sofort bindend und das Arbeitsverhältnis beendet.

Mit einer schnellen Ersteinschätzung:

  • vermeiden Sie übereilte Entscheidungen,
  • sichern Sie sich ggf. eine höhere Abfindung,
  • behalten Sie offene Ansprüche im Blick (Resturlaub, Zeugnis, Sozialversicherung),
  • gewinnen Sie Klarheit in einer belastenden Situation.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tim Hermann ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg als Fachanwalt für Arbeitsrecht zertifiziert. Er hat Mandanten bereits gegenüber nahezu allen großen Arbeitgebern der Region vertreten – darunter Siemens, adidas, Schaeffler, Framatome, Uniklinikum Erlangen und die Stadt Erlangen. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist er als Dozent an der Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe des Universitätsklinikums Erlangen tätig.

So läuft Ihre Beratung ab

  1. Ersteinschätzung anfordern

    Sie schildern uns Ihre Situation – Kündigung oder Aufhebungsvertrag – wir geben eine erste rechtliche Einordnung.

  2. Prüfung der Unterlagen

    Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag sowie die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag und identifizieren Ihre Handlungsoptionen.

  3. Strategie & Fristen

    Wir klären, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist oder eine Nachverhandlung (z. B. höhere Abfindung) der bessere Weg ist – unter Beachtung der Drei-Wochen-Frist.

  4. Verhandlung oder Klage

    Je nach Situation verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber oder reichen fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht ein.

  5. Abschluss

    Sie erhalten Klarheit – durch eine bessere Einigung, eine erfolgreiche Klage oder eine geklärte Beendigung mit allen offenen Ansprüchen.

Warten Sie nicht – die Frist läuft

Ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Je früher wir Ihre Unterlagen prüfen, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

Häufige Fragen zu Kündigung & Aufhebungsvertrag

Wie viel Zeit habe ich nach einer Kündigung?

Drei Wochen ab Zugang, um Kündigungsschutzklage einzureichen (§4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Es besteht aber auch kein gesetzliches Widerrufsrecht – prüfen Sie den Vertrag vor der Unterschrift rechtlich.

Kann ich nach Unterschrift eines Aufhebungsvertrags noch widerrufen?

Nein. Mit der Unterschrift wird der Vertrag sofort wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage immer?

Nicht automatisch – das hängt von Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und Kündigungsgrund ab. Wir prüfen das individuell.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Viele Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsschutz übernehmen die Kosten – wir klären das für Sie vorab mit Ihrer Versicherung.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzprozess?

Je nach Arbeitsgericht und Komplexität meist mehrere Wochen bis wenige Monate.

Kann ich auch online oder telefonisch beraten werden?

Ja, persönlich in unserer Kanzlei in Erlangen, telefonisch oder per Video.

Wie hoch ist eine übliche Abfindung?

Als Orientierungswert wird oft ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt – der tatsächliche Betrag hängt aber stark vom Einzelfall ab.

Ersteinschätzung – jetzt Kontakt aufnehmen

Sie möchten wissen, wie Sie mit Ihrer Kündigung oder Ihrem Aufhebungsvertrag am besten umgehen? Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah zurück.

• Kontakt in maximal kurzer Zeit, meist am selben Werktag
• Termine vor Ort in Erlangen, telefonisch oder per Video
• Diskret & unverbindlich – erste Einschätzung ohne Risiko
• Transparente Information zu den voraussichtlichen Kosten vor Beauftragung

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