Schnelle Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Handeln Sie nicht ohne rechtliche Prüfung: Für die Kündigungsschutzklage haben Sie ab Zugang nur drei Wochen Zeit. Ein Aufhebungsvertrag wird mit Ihrer Unterschrift sofort bindend – ein Widerrufsrecht gibt es nicht.
Noch unsicher? Eine erste Einschätzung verpflichtet Sie zu nichts.
Lieber gleich sprechen? ☎ 09131 88030
Tim Hermann ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg als Fachanwalt für Arbeitsrecht zertifiziert.
Bereits vertreten gegenüber Siemens, adidas, Schaeffler, Uniklinikum Erlangen, Stadt Erlangen und vielen weiteren Arbeitgebern der Region.
Wir sagen Ihnen zeitnah, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt oder ob ein Aufhebungsvertrag mit höherer Abfindung möglich ist.
Ob persönlich in Erlangen, telefonisch oder per Video – wir passen uns Ihrer Situation an.
Bei einer Kündigung haben Sie ab Zugang nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen – versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar wäre. Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es kein Widerrufsrecht: Mit Ihrer Unterschrift ist der Vertrag sofort bindend und das Arbeitsverhältnis beendet.
Mit einer schnellen Ersteinschätzung:
Tim Hermann ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg als Fachanwalt für Arbeitsrecht zertifiziert. Er hat Mandanten bereits gegenüber nahezu allen großen Arbeitgebern der Region vertreten – darunter Siemens, adidas, Schaeffler, Framatome, Uniklinikum Erlangen und die Stadt Erlangen. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist er als Dozent an der Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe des Universitätsklinikums Erlangen tätig.
Sie schildern uns Ihre Situation – Kündigung oder Aufhebungsvertrag – wir geben eine erste rechtliche Einordnung.
Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag sowie die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag und identifizieren Ihre Handlungsoptionen.
Wir klären, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist oder eine Nachverhandlung (z. B. höhere Abfindung) der bessere Weg ist – unter Beachtung der Drei-Wochen-Frist.
Je nach Situation verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber oder reichen fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht ein.
Sie erhalten Klarheit – durch eine bessere Einigung, eine erfolgreiche Klage oder eine geklärte Beendigung mit allen offenen Ansprüchen.
Drei Wochen ab Zugang, um Kündigungsschutzklage einzureichen (§4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Nein. Es besteht aber auch kein gesetzliches Widerrufsrecht – prüfen Sie den Vertrag vor der Unterschrift rechtlich.
Nein. Mit der Unterschrift wird der Vertrag sofort wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet.
Nicht automatisch – das hängt von Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und Kündigungsgrund ab. Wir prüfen das individuell.
Viele Rechtsschutzversicherungen mit Arbeitsrechtsschutz übernehmen die Kosten – wir klären das für Sie vorab mit Ihrer Versicherung.
Je nach Arbeitsgericht und Komplexität meist mehrere Wochen bis wenige Monate.
Ja, persönlich in unserer Kanzlei in Erlangen, telefonisch oder per Video.
Als Orientierungswert wird oft ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genannt – der tatsächliche Betrag hängt aber stark vom Einzelfall ab.
Sie möchten wissen, wie Sie mit Ihrer Kündigung oder Ihrem Aufhebungsvertrag am besten umgehen? Schreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah zurück.
• Kontakt in maximal kurzer Zeit, meist am selben Werktag
• Termine vor Ort in Erlangen, telefonisch oder per Video
• Diskret & unverbindlich – erste Einschätzung ohne Risiko
• Transparente Information zu den voraussichtlichen Kosten vor Beauftragung