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Rechtsgebiete

Wir vertreten und beraten Sie in folgenden Bereichen:

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Familienrecht

Das Familienrecht bearbeiten bei uns Rechtsanwalt Martin Hering und Rechtsanwältin Corinna Cronenberg. Beide sind Fachanwälte für Familienrecht und sind seit 18 bzw. 21 Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.

Konkret gibt es im Familienrecht folgende Themenkreise:

  1. Fragen rund um die Hochzeit (Gestaltung von Eheverträgen)
  2. Trennung von Ehegatten (Ansprüche zwischen Trennung und Scheidung insb. Unterhaltsansprüche)
  3. Scheidungsverfahren inkl. Folgesachen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Zuteilung der Ehewohnung, Verteilung Hausrat)
  4. Kinder (Fragen des Sorgerechts und des Umgangs)
  5. Betreuungsrecht

Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie auf scheidungtogo.com, wobei wir darauf hinweisen, dass eine individuelle Beratung nicht durch allgemeine Informationen und/oder Berechnungsmodelle ersetzt werden kann. Oft können hier kleine Besonderheiten des Einzelfalles große Auswirkungen haben.

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bearbeitet bei uns Rechtsanwalt Tim Hermann. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 17 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Zum Arbeitsrecht gehören unter anderem folgende Schwerpunkte: Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Probleme in laufenden Arbeitsverhältnissen (insbesondere in Bezug auf Urlaub, Krankheit, Zeugnis, Wettbewerbsverbote, Schadensersatzansprüche), Unterstützung bei Betriebsübergängen, Unterstützung bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere Kündigungsschutzprozesse und Ausverhandeln von Aufhebungsverträgen), Angreifen von unzulässigen Befristungen, Durchsetzen von Ansprüchen auf Reduzierung und/oder Aufstockung von Arbeitszeit.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist die Vertretung unserer Mandanten in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten (vgl. hierzu auch Link: Leitfaden zum Kündigungsschutzprozess). Oft gelingt es auch eine Kündigung zu vermeiden und stattdessen einen Aufhebungsvertrag mit möglichst hoher Abfindungszahlung zu erwirken. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechtes haben wir Mandanten bereits gegenüber nahezu allen großen Arbeitgebern der Region außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Zu den Verfahrensgegnern gehörten dabei u.a. die folgenden Unternehmen:

  • Siemens
  • adidas
  • Schaeffler
  • Framatome
  • FAU Erlangen-Nürnberg
  • Playmobil
  • Uniklinikum Erlangen
  • Raiffeisenbank
  • Feser-Biemann
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Diakonie
  • Der Beck
  • Interflex
  • Stadt Erlangen
  • Stadt Nürnberg
  • und viele mehr

Wir vertreten jedoch auch einige mittelständige Unternehmen und kennen daher auch die andere Seite der Medaille.

Profitieren Sie von unserem Erfahrungsschatz. Jeder Arbeitgeber „tickt“ anders. Insbesondere Verhandlungen über Aufhebungsverträge sollten nicht schablonenhaft geführt, sondern individuell auf den „Gegenseite“ angepasst werden. Oft ist die Androhung einer Arbeitgeber-Kündigung oder ein Vorschlag des Arbeitgebers der Auftakt für entsprechende Verhandlungen. Wir ergreifen für unsere Mandanten aber auch proaktiv die Initiative für das Ausverhandeln eines Aufhebungsvertrages. Generell gilt: Unterschreiben Sie niemals ohne vorherige rechtliche Prüfung und Beratung eine von Ihrem Arbeitgeber vorgelegte Aufhebungsvereinbarung. Erst Recht nicht, wenn von Arbeitgeberseite diesbezüglich Druck/Zeitdruck aufgebaut wird. Entgegen der landläufigen Meinung haben Sie diesbezüglich kein 14tägiges Widerrufsrecht. Mit Unterschrift wird der Vertrag wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet.

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Erbrecht

Das Erbrecht bearbeitet bei uns Rechtsanwältin Corinna Cronenberg. Sie ist seit 21 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Das Erbrecht lässt sich in zwei Bereiche untergliedern. Die Regelung/Abwicklung von Erbfällen und die vorsorgliche Gestaltung/Planung des eigenen Nachlasses.

Beim Erbfall umfasst unsere Beratung u.a. folgende Bereiche:

  • Durchsetzung von Ansprüchen des Erben oder Vermächtnisnehmers
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Prüfung / Vermeidung der Erbenhaftung
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Testamentsanfechtung / Wirksamkeit von Testamenten
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung
  • Beratung im Erbscheinsverfahren

Im Hinblick auf die Gestaltung/Planung des eigenen Nachlasses umfasst unsere Beratung u.a. folgende Bereiche:

  • Testamentsgestaltung (Privatpersonen und Unternehmer)
  • Gestaltung von Erbverträgen
  • Behindertentestament
  • Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
  • Vorweggenommene Erbfolge: Übergabeverträge /Schenkungsverträge
  • Planung und Umsetzung familiengerechter Vermögensnachfolge
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • Erbschaftssteuer: optimierte Gestaltung vermeidet Steuerbelastung
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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht bearbeitet bei uns Rechtsanwalt Tim Hermann. Er ist seit 17 Jahren auf diesem Gebiet tätig.

Zum Verkehrsrecht gehören unter anderem folgende Schwerpunkte: Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen (vgl. hierzu auch Link Leitfaden zur Unfallregulierung), Verteidigung in Bußgeldsachen (vgl. hierzu auch Link Verteidigung in Bußgeldsachen), Verteidigung im Straßenverkehrsstrafverfahren, Geltendmachung von Rechten aus Fahrzeugkäufen (Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Rückabwicklung).

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Strafrecht

Im Strafrecht konzentrieren wir uns insbesondere auf verkehrsrechtliche Mandate: Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen, Unfallflucht u.a..

Das Strafrecht bearbeitet bei uns Rechtsanwalt Tim Hermann.

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Versicherungsrecht

Herr Rechtsanwalt Tim Hermann bearbeitet in unserer Kanzlei versicherungsrechtliche Mandate in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Hierzu gehört die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, sowie gegenüber der eigenen Vollkasko- und/oder Teilkaskoversicherung.

Darüber hinaus haben wir auch schon erfolgreich mehrere gerichtliche Verfahren gegen private Berufshaftpflichtversicherungen für unsere Mandanten geführt.

Sollten andere Teilbereiche des Versicherungsrechts betroffen sein, die nicht in unsere Expertise fallen, vermitteln wir Sie gerne an eine entsprechende Fachanwaltskanzlei.

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Vertragsrecht

Im Vertragsrecht bearbeiten wir hier insbesondere folgende Bereiche: Prüfung von Kaufverträgen über Immobilien und Durchsetzung von Ansprüchen aus entsprechenden Verträgen, Durchsetzung von Rechten aus Kaufverträgen über Kraftfahrzeuge.

Im Mietrecht vertreten wir schwerpunktmäßig Vermieter und erheben für unsere Mandanten Zahlungs- und Räumungsklagen. Das Vertragsrecht bearbeitet bei uns Rechtsanwalt Tim Hermann.